sich der Abschluß des Windsor-Vertrages jedenfallsaus der damaligen Lage erklären, wenn auch freilichnicht rechtfertigen.
Anderthalb Jahrzehnte sind nötig gewesen, um dieüble Wirkung jener Zeit einigermaßen zu überwindenund das Zustandekommen einer Verständigung über-haupt möglich zu machen. Würden wir jetztdem definitiven Abschluß des neuen Ab-kommens gegenüber weiterhin eine ab-lehnende Haltung einnehmen, so würdenwir die günstige Wirkung des Heilungs-prozesses zunichte machen, den die Zeitermöglicht und die unausgesetzte Be-mühung der Kaiserlichen Regierung be-schleunigt hat. Man könnte zwar sagen, daßdurch die Paraphierung des Abkommens beide Teilesich als moralisch gebunden ansehen müßten, docherscheint es mir im höchsten Grade zweifelhaft,ob eine englische Regierug ein eventuelles, von ihrerVorgängerin nur paraphiertes Abkommen als bindendansehen würde. Wenn der im Abkommen vorgeseheneFall einträte, daß Deutschland an England den Antragstellte, gemeinsam wegen eines kolonialen Vor-kommens bei Portugal vorstellig zu werden und dieseSchritte bis zu einer Art Ultimatum durchzuführen, soerscheint es mehr als fraglich, ob sich ein britischesKabinett auch bei bestem Willen in der Lage sehenwürde, einem solchen Antrag Folge zu geben be-ziehungsweise ihn vor dem Parlament zu motivierenund zu rechtfertigen. Es würde sich der Anfrage aus-setzen, auf Grund welcher Vereinbarung ein derartigerungewöhnlicher diplomatischer Schritt erfolgte, undwürde dann vor das Dilemma gestellt, entweder zu er-klären, daß tatsächlich eine Vereinbarung bestände,die aber dem Parlament verheimlicht worden wäre,
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