Druckschrift 
2 (1927)
Entstehung
Seite
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Rechtsverhältnisse in den portugiesischen Kolonienbetrachtet, und daß dem neuen Vertrage hier nur in-sofern ein moralisch bindender Wert beigemessenwird, als Sir E. Grey sich persönlich verpflichtet fühlt,im Falle eines von uns ausgehenden Wunsches unterden bekannten Bedingungen seine Unterschrift nichtzu versagen.

Daß Sir E, Goschen in Berlin eine mit dieser Auf-fassung ausdrücklich in Widerspruch stehende Er-klärung abgegeben haben sollte, muß ich bezweifeln,jedenfalls befindet sich nichts in dem mir zur Ver-fügung stehenden Aktenmaterial, was darauf hin-deutet, Sir E, Grey hat es mir gegenüber immerängstlich vermieden, auf die Frage, welcher von denbeiden Verträgen nunmehr als Grundlage für unserferneres kolonialpolitisches Verhältnis zu betrachtensei, irgendwie einzugehen, Sir W, Tyrrell hat mir aberkeinen Zweifel darüber gelassen, daß der neue Ver-trag vorläufig wenigstens nichtig ist. Bei meinenfrüheren Unterredungen hat sich der Minister immernur darauf beschränkt, ähnlich wie er es in dem Briefean Sir E. Goschen getan zu haben scheint, zu sagen,then it es better to let things as they are." WelcheDeutung er aber diesen Worten zugrunde legte, warnicht schwer zu erkennen, obwohl er nichts nähereshinzufügte. Auch hatte ich seit meiner letzten Unter-redung mit ihm, die am 1, April stattfand und überdie ich damals berichtet habe, keine Veranlassung zuerneuten amtlichen Schritten.

Sir Edward Grey wird es wohl auch fernerhinvermeiden, die diesseitige Auffassung, daß für dieZukunft nicht der neue, sondern der alte Vertrag inWirksamkeit bleibt, in klarer Form zum Ausdruck zubringen. Denn er möchte die ganze Angelegenheit amliebsten einschlafen lassen, schon um aus der Ver-

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