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legenheit herauszukommen, in der er sich durch dieHaltung der Franzosen befindet. Er wird mich dahervoraussichtlich auch nicht mehr auf den Gegenstandanreden, schon deshalb nicht, weil eine Veränderungin der Lage seit der Unterredung Sir E. Goschensmit dem Herrn Staatssekretär sich nicht zugetragenhat. Sollten die Äußerungen Sir E. Goschens jedocheine entgegenstehende Auffassung rechtfertigen, sodürfte dies wohl auf seine geringe Vertrautheit mitden einschlägigen Verhältnissen zurückzuführen sein.
Ich glaubte im dienstlichen Interesse zu handeln,wenn ich gelegentlich und gesprächsweise den Ko-lonialminister darauf hinwies, daß wir an den materi-ellen Abmachungen des neuen Vertrages festhielten,und mich gleichzeitig davon überzeugte, welche Auf-fassungen über die tatsächliche Rechtslage an dermaßgebenden Stelle besteht. Diese Unterhaltung kanndaher nicht im Widerspruch stehen zu der mir er-teilten Weisung, mich jedes ferneren amtlichenSchrittes in der Frage der Veröffentlichung zu ent-halten. Ich hätte viel eher geglaubt, daß Euer Ex-zellenz es begrüßen würden, wenn es mir gelänge,die wirkliche Auffassung der hiesigen Regierung überdiese wichtige Frage einwandfrei festzustellen undüber einen anscheinend bestehenden Irrtum Auf-klärung zu verschaffen.
Besonders überraschend ist jedoch der Vorwurf,ich hätte durch meine Unterhaltung die befriedigendeund den Bedürfnissen der nächsten Zeit durchaus ge-nügende Sachlage erneut kompromittiert. UnsereUnterhaltung müßte hiernach bei dem Minister eineuns unvorteilhafte Sinnesänderung herbeigeführt, nichtaber lediglich ihm Gelegenheit gegeben haben, seineAnsichten auszusprechen. Jedenfalls war ich nicht inder Lage, mit Gegenargumenten entgegenzutreten,
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