Druckschrift 
2 (1927)
Entstehung
Seite
223
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gierung die Verpflichtung auf erlegen, im Falle einesfestländischen Krieges sich an demselben zu betei-ligen und für die eine oder die andere Seite Partei zuergreifen. Aus dem Bedürfnisse eines Zusammen-schlusses der beteiligten Mächte gegenüber der in demDreibund verkörperten Machtvereinigung hervor-gegangen in dem Augenblick, als Frankreich sich inder Marokkokrise durch uns bedroht fühlte und einerweiteren Anlehnung bedurfte, hat die Entente sichdemnach nicht zu einem Bündnis verdichtet, als dessenVoraussetzung beiderseitige formelle Verabredungenund Vereinbarungen anzusehen wären. Auch derjüngste Königsbesuch in Paris hat an dem bisherigenVerhältnis nichts zu ändern vermocht, und es ist, wieich berichtet habe, die Frage eines eigentlichen Bünd-nisses überhaupt nicht zur Sprache gekommen.

Wenn ich trotzdem der Überzeugung wiederholtund mit Nachdruck Ausdruck gegeben habe, daßEngland im Fall eines Krieges zwischenuns und Frankreich , namentlich aber imFall eines deutschen Angriffs auf denwestlichen Nachbar seine schützendeHand über den französischen Freundhalten würde, so ist diese Auffassung wohl mitden wiederholten Erklärungen englischer Ministervereinbar, daß formelle Abmachungen zwischenbeiden Ländern nicht bestehen, die der britischenRegierung irgendwelche Verpflichtungen auferlegen.Die Grundlage der britischen Auslandspolitik, so-weit europäische Mächte in Betracht kommen, istviel zu bekannt und durchsichtig, als daß sieirgendeinem Zweifel unterliegen könnte. Sie beruhtin erster Linie auf dem Grundsatz des Gleichgewichtsder Gruppen. Die Hegemonie einer einzelnen Machtauf dem europäischen Festland entspricht ebenso-