Druckschrift 
2 (1927)
Entstehung
Seite
307
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duktion vornehmen. Diesen zuzurechnen sind diegroßen Mastwirtschaften (besonders in der ProvinzSachsen und Posen), die Zuckerrübenwirtschaften, dieKartoffelgroßwirtschaften mit Brennereien, Stärke-und Sirupfabriken, Gemüsegroßwirtschaften mit Ge-müsetrocknungsanlagen, auch die Fettweidewirtschaf-ten gehören hierher, ebenso die Flachsveredelung mitausgedehntem Flachsanbau. In diesen Betrieben istdas zur Veredelung der erzeugten landwirtschaftlichenProduktion angelegte industrielle Kapital oft höherals der Bodenwert einschließlich des Gebäudekapitalsund der Betriebsmittel. Das umlaufende Kapital er-reicht in diesen Betriebswirtschaften eine ganz außer-ordentliche Höhe.

Der Großgrundbesitz mit industrieller Be-wirtschaftung ist ausnahmslos auf die Weiterverede-lung der selbsterzeugten Produkte in eigenenIndustrien eingestellt. Alle Betriebseinrichtungen sinddementsprechend angelegt, weshalb in einem derartigbetriebenen Großgrundbesitz durch eine Aufteilungoder auch nur durch Zwangsabgabe die vorhandenenindustriellen Betriebe zum Stillstand kämen bezw.schwer geschädigt würden. Ganz abgesehen hiervonwürde eine Aufteilung derartiger Großbetriebe einevollständige Entwertung des sehr hohen Gebäude-kapitals, das bis 1000 Mark pro Hektar beträgt, be-deuten, ferner der riesigen Werte in Feldbahnanlagen(bis 400 Mark pro Hektar).

Großbetriebe mit intensiver und na-mentlich aber solche mit industriellerBewirtschaftung sind von der größtenvolkswirtschaftlichen Bedeutung, Siebringen, wie durch ungezählte einwandfreie Unter-suchungen festgestellt, die höchstmöglichen Nährwert-einheiten von der Flächeneinheit hervor. Diese Be-