Druckschrift 
2 (1927)
Entstehung
Seite
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(ganz abgesehen von Staatsdomänen) genügend Güter,deren wirtschaftliche Lage infolge des Krieges gelittenhat, auf den Markt gelangen und eine reichliche Aus-wahl bieten für eine sachgemäße Parzellierung, zuderen Durchführung noch ein Vorkaufsrecht desStaates in Betracht käme, das etwa auch mit rück-wirkender Kraft auf die während des Krieges um-gesetzten Güter ausgedehnt werden könnte. Wo sollteferner das Geld herkommen, um für Hunderttausendein aller Eile neue Wohnstätten zu errichten?

Daß schließlich die Gesamtheit aus einer Ver-staatlichung landwirtschaftlicher Großbetriebenicht den geringsten Nutzen ziehen würde, liegt fürjeden auf der Hand, der die einschlägigen Verhältnissenicht bloß in seiner Bibliothek studiert hat. Zunächstwürde eine derartige Maßnahme geradezu ein Heervon landwirtschaftlichen Staatsbeamten voraussetzenmit den nötigen Kontrollorganen, die zusammen schoneine schwere finanzielle Belastung darstellen. Dannwäre aber jede freie private Initiative unterbunden, derallein namentlich die intensiv und industriell bewirt-schafteten Güter ihren Aufschwung verdanken, derAnsporn zu technischen Fortschritten und zur Pro-duktionserhöhung genommen. Der gesamte Großgrund-besitz würde alsdann bureaukratisch und nach SchemaF verwaltet werden müssen!

Schon die bei den in Preußen noch immer 430000Hektar betragenden Domänen gemachten Erfahrungensprechen gegen diese Art derVergesellschaftlichungdes Großgrundbesitzes. Man ist hier zur Verpachtungübergegangen, da die Selbstbewirtschaftung durch denStaat sich als unpraktisch und imrentabel erwies. Abertrotzdem lastet der schwerfällige Beamtenapparat aufdem ganzen Betriebe. Als einmal auf einer königlichenDomäne ein neuer Schornstein gebaut werden sollte,

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