nun im Besitze einzelner oder des Staates befindet,mit wenigen Ausnahmen nur in hohen Umtrieben von80—140 Jahren je nach der Holzart bewirtschaftetwerden. Diese langen Wirtschaftszeiträume, also dieFrist, in der sämtliche Waldbestände eines Forstesverjüngt werden, schließen ohne weiteres die Wirt-schaft im Kleinbetrieb aus, da einerseits die jährlicheBetriebsfläche, die einem der Umtriebshöhe ent-sprechenden Bruchteil der Gesamtfläche gleichkommt,für eine erfolgreiche Wirtschaft zu klein wäre undandererseits der Besitzer wegen der Geringfügigkeitdes Ertrages auf die Nachhaltigkeit des Betriebeskeinen Wert legen würde.
Die Nachhaltigkeit des Forstbetriebes aber, ver-bürgt durch Einhaltung des für richtig erkannten Um-triebsalters, die Nutzung des jährlichen, im Walde er-folgenden Holzzuwachses, und durch ordnungsmäßigesVerjüngungswesen, ist die Grundlage für stetig blei-bende Holzerträge und damit für dauernde Versor-gung der heimischen Volkswirtschaft mit nach Mög-lichkeit hohen Holzmengen in den begehrten Holz-sorten und deshalb oberster Grundsatz jedes ge-regelten Forstbetriebes.
Der forstliche Kleinbesitz hat nur in den Fällenund in dem Ausmaß, daß der Wald die Bedürfnisseseines Landwirtschaft treibenden Besitzers deckt,seine gewisse Berechtigung. Notwendig ist er abernicht, da der benachbarte Großwaldbesitz die Er-fordernisse der landwirtschaftlichen Bevölkerung beiintensiver Benutzung der Waldfläche weit eher zu er-zeugen in der Lage ist. Wer jemals Bauernwälder zubetrachten Gelegenheit hatte, weiß, daß der zumKennwort schlechter forstlicher Wirtschaftsweise ge-wordene Ausdruck „Bauernwald“ nur allzu be-zeichnend ist.
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