Fläche etwa die Hälfte Wald ist) als nicht mehr zeit-gemäß abschaffen, oder weil sie in einzelnen Fällennicht genügend leisten, namentlich wo sie zu e x t e n -s i v bewirtschaftet werden, oder weil sie der An-siedlungspolitik im Wege stehen, so gestatte manwenigstens etwa nach der bestehenden Anerben-gesetzgebung die fideikommissarische Substitution(Nacherbe) wie in England , unter Ausschaltung desPflichtteils, und bedenke, daß naturgemäß jeder Be-sitzer sehr viel geneigter ist, Aufwendungen für seinenBesitz (auch für Leutewohnungen usw.) zu machen,wenn er das Bewußtsein hat, ihn seinen Nachkommenungeteilt zu hinterlassen, ohne daß diese gezwungensind, ihn wegen Erbteilung zu veräußern oder zu zer-stückeln. Jedenfalls hat bisher das so angefochteneFideikommißwesen in vielen Fällen eine sichere undnotwendige Grundlage geliefert für rationell bewirt-schaftete Großbetriebe, die ohne Fideikommisse kaumdenkbar wären. Von der Gesamtfläche des preußi-schen Staates sind 7 Prozent gebundener Besitz, ohneBerechnung der Gesamtwaldfläche 5 Prozent. DieFideikommiß w a 1 d fläche beträgt aber 3,3 Prozentder Staatsfläche, 13,8 Prozent der Gesamtwaldflächeund 46 Prozent der Fideikommißfläche.
Gerade für die Forstwirtschaft sind Fideikommissedeshalb schon von außerordentlicher Bedeutung, weilhier die Fideikommißbehörde, das Oberlandesgericht,jeden Raubbau verhindern kann, während jedem Be-sitzer bei freiem Eigentum das Recht zusteht, denBestand nach Belieben abzuholzen.
Selbst wenn der Großgrundbesitz Hunderttausendevon Hektaren freiwillig für Besiedelungszwecke zurVerfügung stellt, so bleibt es doch ein Werk, zu dessenDurchführung Jahrzehnte gehören! Vorläufigwürde der heimkehrende Krieger sich doch nur auf
313