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Francesco Barbaro : Früh-Humanismus und Staatskunst in Venedig / Percy Gothein
Entstehung
Seite
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I HERKUNFT UND JUGEND

waren nicht erbberechtigt, sondern es wurde den Brüdern auferlegt, die heiratendenSchwestern mit einer standesgemäßen Mitgift auszustatten.

Im übrigen läßt die letztwillige Verfügung einen näheren Blick auf Candianos Charak-ter als Hausvater zu. Die Venezianer waren immer fromme Leute. So nehmen imzweiten wie im ersten Testament die frommen Stiftungen einen großen Raumein, ohne daß, wie man damals im Norden klagt, diese nachträgliche Frömmigkeitdes Erblassers allzusehr auf Kosten der Erben geht. An erster Stelle stehen dieSeelenmessen: «pro anema mia»; dafür werden an die geistlichen Brüderschaften Legateausgesetzt 20 . Die hinterlassenen Güter sind doppelter Herkunft. Flüssige Geldmittel,dann das leihweise sowie in Häusern und Handelsunternehmungen angelegte Ver-mögen. Candiano gibt seinen Hinterlassenschaftsverwaltern auf, innerhalb einesJahres das Gut zu liquidieren, das er in seinen Kauffahrteischiffen angelegt hat.Seine Häuser sollen instand gesetzt werden, und das dazu benötigte Geld bietendie Zinsen seines ausgeliehenen Kapitals. Die Verfügung über den Rest der Zinsen-eingänge haben ausschließlich die Prokuratoren von San Marco; ihnen gesteht alsoCandiano eine größere Vollmacht zu als seiner Witwe und seinen schon erwach-senen Kindern, denen nur die freie Verfügung über das Hausmobiliar gelassenwird. Diese Einschränkung des Verfügungsrechtes hat bald nach dem Tode desVaters zu Unzuträglichkeiten und Erbstreitigkeiten geführt. So muß schon am26. Juni 1392 die Witwe Constanza einen Prozeß gegen die von ihrem Manne ein-gesetzten Vermögensverwalter, die Prokuratoren von San Marco, anstrengen 21 . Daszuständige Gericht hierfür war das «Officio del procurator», wo die drei iudices procu-ratorum Recht sprachen. Vor Gericht erscheint mit der Vollmacht seiner Mutter aus-gerüstet Daniel Barbaro , der zweite ihrer Stiefsöhne, der inzwischen ebenso wie seinälterer Bruder Ermolao volljährig ist, und klagt, daß die Vermögensverwalter fürseine Mutter mit ihren fünf Söhnen und zwei Töchtern sowie der Dienerschaft nichtausreichende Mittel aus der Erbmasse anweisen. Die Gegenseite ist durch den Ad-vokaten Raphael Grimani vertreten, der erklärt, daß seine Partei mit einer neuenEinschätzung von Seiten der Richter einverstanden sei. Die Richter geben derKlage statt und setzen die Bezüge, die Frau Constanza erhalten soll, erneut fest.Es handelt sich hier aber nur um Zusatzbezüge, denn Candiano hatte die Erträgeaus den Mieten seiner Häuser und andere laufende Einkünfte (affictus et redditus)hauptsächlich für den Unterhalt seiner zurückgelassenen Familie bestimmt, nur diedarüber hinaus notwendigen Zuschüsse hatte er dem Ermessen der Prokuratorenüberlassen. Das endgültige Urteil erging erst am 15. Juli 1394 und entschied zu-gunsten Constanzas, deren Zuschüsse durch diesen Beschluß so geregelt wurden:sie erhält alle einundeinhalb Jahre 20 Pfund (lire), die in Raten jeden sechsten Monatausbezahlt und von Constanza auf einer Quittung bestätigt werden.Über die Eltern erfahren wir kaum etwas durch den Sohn selber. Im Briefwechsel er-wähnt Francesco den Vater Candiano nur zweimal: beim 1419 erfolgten Tode des älterenBruders Zacharias klagt er sein Leid 22 , daß ihm der beste Vater und geliebteste Brudervon Gott so frühzeitig entrissen worden seien, und später im ersten Briefe an den