VI LAUFBAHN ALS STAATSMANN
in dem Staate besitzt, den sie sich als den besten unter allen schaffenwollten; denn in denjenigen Staaten, bei denen die Obergewalt demVolke zusteht, erregen Aufstände häufig die größte Verwirrung.» Auchwäre es gefahrvoll, wenn der Reichtum für die Beteiligung am Staats-leben ausschlaggebend sei, denn raffgierige Emporkömmlinge würdenoft reicher als anständige Leute, die arm blieben, weil sie ihre Zeit fürStudien verwendeten. In einem Staatsgebilde, wo sich die Besitzverhält-nisse und demzufolge auch die Kreise, die sich am Staatsleben beteiligendürfen, rasch ändern, gebe es leicht Umsturz und Unruhen. Um dieszu vermeiden, hätten die Vorfahren in Venedig die nobilitas generis, dieadlige Herkunft, und nicht die census magnitudo, den großen Steuerzettel,für ausschlaggebend bei der Beteiligung an der Regierung gehalten.—DerEinwand, daß die venezianische Aristokratie immer nur wenige ans Staats-ruder gelassen hätte, trifft nicht zu. In keinem andern Staat beteiligen sichzahlenmäßig so viele Personen an der Regierung. Während es anderswonur die Minister und einige Abgeordnete sind, beschäftigte sich hiersehr tätig und mitwirkend die ganze Nobilität. Nirgends ist auch dieAltersgrenze so niedrig gehalten wie in Venedig beim Eintritt der jungenAdeligen in den Consiglio maggiore. Beim Glockenzeichen vom Turmder Markuskirche versammelten sich die Nobili in der gewaltigen Halledes Dogenpalastes, der <<sala del consiglio maggiore», zum großen Rat.Dieser Versammlung war die Entscheidung über Krieg und Frieden vor-behalten, in ihr hörten und lernten die jungen Adeligen zeitig die Staats-geschäfte kennen. Da aber die jungen und noch unerfahrenen Leute fürdie eigentlichen Regierungsgeschäfte noch nicht fähig waren, hatte manschon seit langem aus dem großen Rat vier Kommissionen abgesondert,deren Befugnisse wohl in der Absicht gegenseitiger Überwachung nichtstreng abgegrenzt waren. Neben dem großen Rat stehen als sein ge-schäftsführender Teil und Träger der Hauptregierungsgewalt der kleineRat, Signorie oder Dominium genannt (den Vorsitz führt der Doge),dann zwei Behörden: das 40-Männer-Kollegium, die Quarantia, d. i.der oberste Gerichtshof, ferner der gefürchtete Rat der Zehn (consi-lium utilissimum et conservatorium nostrae terrae et dominii) 30 , derüber die Innehaltung der Verfassung gegen Umsturz und Verschwörun-gen wachte, und schließlich der Senat. Dieser war ursprünglich ein