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Francesco Barbaro : Früh-Humanismus und Staatskunst in Venedig / Percy Gothein
Entstehung
Seite
180
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VI LAUFBAHN ALS STAATSMANN

während Barbaros Bergamasker Prätur inne. Doch ging diese Umschich-tung in der Regierungsgewalt ganz ohne Härte vor sich, und weil daswirtschaftliche Los der von der Mitregierung ausgeschlossenen unterenund mittleren Schichten des Bürgertums sich hob, waren gerade diesebesonders mit der venezianischen Herrschaft zufrieden. In gleichemSinne mußte auch das Stadtrecht, die Statuten, umgearbeitet werden, umauf die neuen Zustände zu passen; dieser Aufgabe unterzog sich Bar-baro während seiner Vicentiner Amtsführung mit Hilfe einiger einhei-mischer Juristen. Als dieses Werk der Neuordnung der Statuten beendetwar, wünschten es die Vicenüner in humanistischer Weise geziert zusehn und beauftragten Guarino, dazu eine schöne Vorrede zu schreiben,was dieser um so lieber tat, als er dadurch Gelegenheit hatte, seinenLieblingsschüler öffentlich zu loben 44 . So erinnert er überschwengüch,daß das Lob dieses fast göttlichen Mannes, des Franciscus Barbarus, ihmum so mehr am Herzen liege, als er von dessen zartesten Jahren an,in denen aus ihm die ersten Anzeichen gleichwie Blüten der Tugendhervorleuchteten, geweissagt habe, er werde ein großer und berühmterMann werden. Wenn er nun das große Gesetzeswerk preisen solle, sokäme ihm dieses Geheiß vor, als solle er die Etsch oder den Gardasee in einem Becher fassen. Dann hebt Guarino mit großem rednerischemSchwung an: «Vernehmt, ihr hochgeehrten Bürger, vernimm, du StadtVicenza , Nachwelt höre!»Der Mensch sei dazu geboren, daß er Gott undseine Gebote achte. Wer also die Menschen durch wahre Lebensvor-schriften zur Gerechtigkeit anhalte, der sei wahrhaft xko'pcXsaratoc,«Gott der Liebste». Das Verdienst Barbaros um Vicenza erschöpfe sichnicht mit dem Ablauf seiner Amtszeit; durch seine Gesetze werde er esauch regieren, wenn er nicht mehr zugegen sei. Nun zeichnet Guarino imBilde seines Freundes das Muster eines venezianischen Podestä, derseine eigne Bequemlichkeit dem gemeinen Nutzen hintanstellt. BeimAntritt der Prätur habe Barbaro sich gesagt, daß die Pflege der Gerech-tigkeit auf zweierlei beruhen müsse: auf der Furcht vor Strafe und aufder Erwartung von Belohnung; er habe gegen die Unredlichen mildeStrafen verhängt, die Guten aber mit Ehren, Würden, Vorteilen über-schüttet. Somit habe er nichts unterlassen, was einem vorzüglichenRichter und einem sorgsamen Familienvater wohl anstehe. Dann zählt