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den in der Person des Kurfürsten verkörperten Traditionender niederhessischen Kirche weichen und zog mit seinem Sturzden seines Herrn und Meisters nach sich.
Ich sage: seines Herrn und Meisters. Denn so mußman doch schließlich das Verhältnis beider Männer auffassen,so wenig Vilmar auch sich sonst meistern zu lassen gemeintund gewillt war. Ohne Hassenpflug hätte Vilmar iu denentscheidenden Jahren politisch, ich will nicht sagen nichts,aber doch nur wenig zu bedeuten gehabt und vielleicht wärees für Hassenpflug vorteilhafter gewesen, wenn er sich nichtmit dem kirchlichen Fanatiker zu tief eingelassen hätte. Hassen-pflng war ein bedeutender scharfsinniger Jurist, der als Schrift-steller, namentlich aber als Reorganisator des hessischen Justiz-wesens während seines ersten Ministeriums sich unbestreitbareVerdienste erworben hat. Aber sein juristischer Scharfsinnartete im Interesse seiner Herrschsucht nur zu leicht in Ra-bulistcrei und Rechtsverdrchnng aus. An verschiedenen Ortentätig gewesen, hatte er sich eine große Geschäftskenntnis, Einblickin zahlreiche Verhältnisse und namentlich in die preußischen Vcr-fassnngsznstünde unter Friedrich Wilhelm I V. erworben. Überall,wo er gelebt und dominiert hatte, war er durch seine Recht-haberei, Willkür und Brutalität verhaßt geworden. Die zahl-reichen persönlichen Konflikte, in die er dadurch geriet, machtenihn gegen die Beobachtung streng rechtlicher Formen nach undnach gleichgültiger. Er vernachlässigte sie und wurde immerfrivoler gegen sie, da ihm so vieles durchgegangen warund er sich immer über Wasser behauptet, ja große Dinge durch-gesetzt hatte. Schließlich spielte er mit allen Grundsätzen desöffentlichen Rechts und scheute in Behandlung seines Fürstenebensowenig wie in der der Rechte des Landes vor einer Lüge.
Auch Vilmar war in der Wahl seiner Mittel nicht skru-pulös. Leidenschaftliche Naturell — von der Richtigkeit undGottwohlgefälligkeit ihrer Meinungen durchdrungen — sindin bczng auf den Weg, den sie einzuschlagen haben, um ihreÜberzeugungen in Taten umzusetzen und zu den herrschenden