sondern demselben geradezu entgegenwirkende Formalitäten,die man in Altpreußen selbst nicht streng nähme.
Ich habe Ihnen nur an zwei Beispielen von vielen nahe-liegenden zeigen wollen, welches die von allgemeinem Stand-punkte aus zuweilen kleinlich erscheinenden Ursachen von Un-zufriedenheit in großen Bevölkerungsklassen sind. Daß dieseKlagen aber auch für die alten Provinzen nicht unbegründetsind, dafür könnte ich keinen besseren Zeugen aufrufen, alsden Grafen Bismarck selbst. Denn hat dieser nicht schon garoft über die Vielschreiberei geklagt, und die Aufhebung derPortofreiheit unter anderem auch damit motiviert, daß hoffent-lich dann nicht so viele Dienstbriefe geschrieben werden würden,als jetzt? Und was ist nun bei dieser Gelegenheit geschehen?Wir sind mit einer Masse von sich durchkreuzenden Verord-nungen über das Verfahren bei Portosendungen heimgesuchtworden, bei deren Übersendung schon einzelne Beamte wiedergegen die Instruktionen handelten, welche sie übersendeten!
Doch alle diese Klagen, welche sich auf einen verkehrtenVerwaltungsmechanismus, Vielschreiberei, übertriebene, allesverflachende und nivellierende Bureaukratie u. dgl. beziehen,treten zurück hinter jenen anderen, die auf direkte Be-schädigung der Interessen einzelner Provinzen durch neueGesetze und verkehrte Einrichtungen gehen. Und hierfürsei z. B. aus die Gesetzmacherei des Grafen zur Lippe in demDiktaturjahre hingewiesen, durch die ohne allen Grund ineinzelnen der annektierten Länder Prozeßordnungen usw. be-seitigt wurden; die nach dem allgemeinen Urteil in einzelnender mit ihnen beglückten Landesteile die Justizpflege wiedereinen Schritt zurückwarf, während sie in anderen doch nurein Provisorium schuf und in dritten gar nicht eingeführtwurde. Wären diese Gesetzesveränderungen nur durch irgendein politisches Interesse indiziert gewesen, hätten sie einegrößere Rechtseinheit hergestellt, dann würden sie schon Ver-teidiger gefunden haben. Aber in diesem Falle, wo das irierumarbürium eines weder durch seine juristischen Kenntnisse, noch