314
lamentarischen Körperschaften nach einem Wahlgesetze unsereVertreter zn ernennen. Oder ständen wir nur einem in sicheinheitlichen Ministerium gegenüber, so daß man dessen Inten-tionen nach allgemeinen politischen Grundsätzen und nichtnach den persönlichen Neigungen der einzelnen Ministerial-twrstände zu ergründen imstande wäre! Alles das ist leidernicht der Fall. Und so scheint es fast unmöglich, daß sichunsere Partei um ein präzises Programm scharen kann. Unddoch muß es versucht werden, und in der Tat gibt es eineFrage, über welche sich dieselbe meiner Meinung nach hätteschlüssig machen können und sollen, die Frage, welche dienächste Session des Reichstages wenigstens beherrschen wirdund bei den Wahlen gewiß daher auch eine der ersten Rollenspielen wird, die Militärfrage.
Jedermann weiß, welche Vergangenheit diese Frage hat,wie sie ihres Abschlusses durch ein Gesetz harrt. Konnte mannach den Siegen von 1866 sich nicht über die Frage einigen,was werden dann jetzt wieder für Wunden aufbrechen, nach-dem der Luxus, welcher in der Militärverwaltung nach ein-zelnen Seiten (Militärkasinos etc.) hin im Vergleich mit derKnauserei in anderen Verwaltungsbranchen herrscht, in denweitesten Kreisen sehr unangenehm berührt hat, und die Uber-hebung einzelner Militärpersonen über die bürgerlichen Ge-setze nicht die Zurückweisung gefunden hat, die das Rechts-gefühl allgemein verlangte! Und trotz alledem hätte sichdie nationale Partei entschließen sollen, in dieser Frage einefeste Stellung zu nehmen. Denn die im Laufe des Som-mers zu wählenden Abgeordneten werden das Jnterimistikumin ein definitives Gesetz überleiten müssen, und schon seitlängerer Zeit beschäftigt sich die öffentliche Meinung lebhaftmit der Militärfrage. Gerüchte tauchen auf, die Regierungwerde eine bedeutende Erhöhung des Militäretats verlangen.Die „Kreuzzeitung " dementiert diese, wie uns scheint, nurim Interesse der Wahlen. Würde ihre Partei die Mehrzahlin den Kammern gewinnen, dann können wir sicher sein über