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schon gewonnenen Grundlagen einstehen, vorausgesetzt, daßhierdurch dem Lande keine höheren Kosten zugemutetwerden und auch die Verheißung erfüllt wird (Z 61 derVerfassung), daß dem Reichstage ein umfassendes Bundes-Militärgesetz vorgelegt werden soll. Daß dieses unter an-derem von dem Grundsätze ausgeht, daß Militär-personen außerdem Dienste denselben Gesetzen unterliegen, wie jeder andereStaatsbürger, dürfte selbstverständlich sein. Dieses zu erklären,stände der nationalen Partei um so eher an, als ja jeneAnträge, durch welche das gegenwärtige Jnterimistikum ge-schaffen und auch jene Erwartung in der Verfassung desNorddeutschen Bundes einen Ausdruck erhalten hat, von ihrveranlaßt sind. Andere Fragen noch in dem Zusammen-hange mit dieser im Programme zu berühren, z. B. die Vor-lage eines Zivilprozcßgesetzes usw., wäre gewiß nicht nötig.Für diese und ähnliche Einzelfragen könnte die Partei sichauf ihre Vergangenheit berufen, welche gewiß jetzt nicht da-durch zu Schanden gemacht wird, daß ein Teil von ihr, mitHintansetzung persönlicher Überzeugungen, für das Zustande-kommen des Strafprozeßbuches eingetreten ist und trotz allesaufgerührten Staubes das Bessere doch hinnimmt, weil siedas Beste nicht erreichen kann.
Würde aber unsere Partei mit der bestimmten Erklärung,sie wolle dem Bunde die Mittel verwilligen, welche zur Durch-führung des nationalen Programms erforderlich sind, in denWahlkampf eintreten und damit ihren nationalen Charaktergewahrt haben, dann könnte sie auch um so schärfer auf deranderen Seite ihren liberalen dokumentieren. Liberale Man-chestermänner können keinen Staat auf der Höhe des An-sehens behaupten, auf die ihn andere gehoben haben. Nochweniger können sie den Umbildungsprozeß eines losen Volks-konglomerats in eine staatlich organisierte Nation nach ihrenGrundsätzen leiten. Aber wir wollen auch nicht zu denengehören, welchen das augenblickliche Befinden der einzelnenIndividuen, aus denen sich die Nation zusammensetzt, den