48 IV. DAS GESETZ VON 1873, DER ÜBERGANG ZUR GOLDWÄHRUNG.
Das Metall in den Silberdollars jener Zeit, um deren künftigenicht mehr freie Ausprägung handelte es sich vornehmlich, war2 cents mehr wert als der Golddollar, d. h. die Silberdollars be-saßen metalloplatisches Agio zur Zeit, als die Akte die beidenHäuser passierte. Es wurde daher keine Entgegnung gegen dasGesetz von 1873, das den Silberdollar aus der Reihe der zuprägenden Münzen ausschied, gehört. Erst als der Preis desSilbers Ende der 70er Jahre auf dem Weltmärkte sank, sodaßder Silberdollar anstatt seines positiven ein negatives Agio er-hielt, wurde es üblich zu sagen, die Akte sei heimlich durch-gegangen. Die Wahrheit in dieser Beziehung lautet: Die Bill war2 Jahre und 2 Monate vor dem Kongreß. Sie wurde 13 Mal aufseinen Befehl hin gedruckt. Die Debatten über sie beschäftigten66 Kolumnen in dem Senat und 78 in dem Repräsentenhaus.Das Nichtweiterleben des Silberdollars war speziell im Hausediskutiert worden. Der Grund, warum es so wenig die Aufmerk-samkeit auf sich gezogen hatte, bestand lediglich darin, daß dieseMünze de facto bereits seit 1834 aufgehört hatte zu existieren,als die Relation zwischen Gold und Silber infolge des neuen Aus-münzungsverhältnisses sich auf 16 : 1 stellte. Wäre das Silbernicht gefallen, so würde niemand den Silberdollar je vermißt haben.
2. DIE NEUEN BESTIMMUNGEN DER AKTE.
' De jure die wichtigste Änderung, welche das Gesetz von1873 brachte, war allerdings dieses Ausscheiden des Silberdollars.Es geschah übrigens in der denkbar einfachsten Form. Bei derim Texte vorgenommenen Aufzählung der künftig auszuprägendenMünzen blieb er fort. East stillschweigend schied er damit aus.Die Bedeutung dieses Vorganges lag darin: Man bekannte sichhiermit zum ersten Male zur reinen Goldwährung. Mit demBimetallismus, an dem seit 1792, wenigstens dem Prinzipe nach,unentwegt festgehalten worden war, wurde jetzt gebrochen.
Aller Welt gegenüber gab man mit einer gewissen Selbst-verständlichkeit nunmehr zu verstehen: Wir wollen, sobald wirim Stande sind, die Barzahlungen wieder aufzunehmen, dies inGold tun, d. h. es valutarisch behandeln und die Silberdollars, das