2. DIE NEUEN BESTIMMUNGEN DER AKTE.
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Kurantgeld zu definitivem Gebrauch abschaffen. Unser gesamtesSilbergeld soll künftig nur noch den Charakter notalen Scheide-geldes tragen.
Dem widersprach die Schaffung eines neuen Silberdollars,des Trade-Dollar, nicht. Wie schon der Name an deutete, sollteer eine reine Handelsmünze sein. Er war lediglich zum Exportbestimmt. Um die Stücke hierfür besonders tauglich zu machenund sie vor allen Dingen zu befähigen, den mexikanischen schwerenDollar, ihren nächsten Konkurrenten aus dem Eelde zu schlagen,gab man diesem Trade-Dollar das bedeutend höhere Standardge-wicht von 420 gr. Er stellte somit zwar eine vom amerikanischen Staate geprägte Münze dar, aber ebensowenig wie s. Zt. die MariaTheresia (Levantiner) Taler in Österreich waren diese Trade-Dollarsdeshalb amerikanisches Geld. Der Staat verlieh ihnen eben fürAmerika selbst nicht die Eigenschaft des gesetzlichen Zahlungs-mittels. Sie genossen auch sonst keine Akzeptation an den öffent-lichen Kassen. Yon der Einlösung, resp. dem Umtausch in defini-tives Goldgeld, wie solche bei Scheidemünzen stattfand, wurdensie ausdrücklich ausgeschlossen. Sie waren, da man das offenbarzunächst für völlig ungefährlich hielt, frei ausprägbar.
Uneingeschränkt gilt das soeben Gesagte indes erst vom Jahre1876 resp. 1878 ab. In der kurzen Zwischenzeit war die Stellungder genannten Geldart eine ganz eigentümliche, interessante undäußerst lehrreiche. Man hatte nämlich im Jahre 1873, ob ver-sehentlich oder nicht mag dahingestellt bleiben, diesem neuenTrade-Dollar legal tender-Charakter bis 5 Dollars gegeben. Bis zudiesem Betrage war er also in der Tat demnach amerikanischesGeld, und zwar kommt ihm die Eigenschaft von Scheidegeld mitder obigen kritischen Höhe zu. Ja, diese Scheidemünze besaßsogar, was noch merkwürdiger erscheinen dürfte, Barverfassung,denn das Silber war hylisch und die Stücke waren der Normentsprechend, resp. mit höherem spezifischen Gehalt ausgeprägt.Man denke sich bares Scheidegeld! Über 5 Dollars hinausbesaßen die Stücke jenen oben bezeichneten Charakter vonreinen Handelsmünzen.
Erst das Gesetz vom 22. Juli 1876 beseitigte die Erei-
Scheffler, Geldwesen der Ver. Staaten y. Amerika im XIX. Jahrh. 4
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