50 IV. DAS GESETZ VON 1873, DER ÜBERGANG ZUR GOLDWÄHRUNG.
prägung. Anstatt dessen wurde der Schatzsekretär ermächtigt,„to limit from time to time, the coinage thereof to such anamount as be may deem sufficient to met the export demaud forthe“. Die Yeranlassung zu diesem Vorgehen war die folgende:Sobald der Preis des Silbers fiel, sodaß die Trade-Dollars anstatteines positiven ein negatives Agio erhielten, wurde es für jeder-mann profitable, Silber zur Münze zu bringen, um sich solcheDollars ausprägen zu lassen und sie dann in Umlauf zu setzen.Es konnte dies entweder im Innlande bis 5 Dollars und darüberhinaus im Auslande geschehen. Die natürliche Folge war: esbegannen sich bald die Kanäle des kleinen Handels mit dieserGeldart zu füllen. Sie wurden geradezu eine Plage. Um sich voreinem Überhandnehmen dieses akzessorischen Geldes zu schützenund die Macht darüber wieder in die eigene Hand zu bekommen,hob der Kongreß folgerichtig ihre Freiprägung (1878) auf undnahm ihnen noch vorher ihren legal tender-Charakter (187 6). Erstvon da ab schieden die Trade-Dollars völlig aus dem ameri-kanischen Geldwesen aus und galten in ihrer ganzen Ausdehnungnur als Handelsmünzen.
"Wegen dieser Maßregeln entspannen sich heftige Diskus-sionen; und sogleich waren Spekulanten bei der Hand, die einGeschäft daraus machten, diese Trade-Dollars zu ihrem Silberwerteoder wenig darüber aufzukaufen in der Erwartung, die Regierungwerde sie über kurz oder lang zu pari einlösen. Ja, man reimportiertesogar große Summen aus dem Auslande, so z. B. aus Chinaca. 2 Millionen. Und wirklich, jene Leute hatten sich nicht ge-täuscht. Im Jahre 1887 ging eine Bill im Kongreß durch, dieanordnete, alle Trade-Dollars, die binnen 6 Monaten präsentiertwerden würden, sollten al pari (nämlich in Bland dollars) ein-gelöst werden. Circa 8 Millionen gelangten tatsächlich daraufhinzum Umtausch. Eine rechtliche Verpflichtung, so will uns scheinen,dies zu tun, lag für die Union nicht vor. Hatte sie doch diesenMünzen den Geldcharakter für ihr Gebiet ausdrücklich entzogen.Man folgte offenbar nur dem Drucke mächtiger Spekulantenkreise,die auf Kosten des Staates einen hohen Gewinn machten.
Eine weitere wuchtige Bestimmung des Gesetzes von 1873,