2 . ZU DIESEM ZWECKE SOLL EINE GOLDRESERVE GEHALTEN WERDEN. 79
Um diese Einlösung zu sichern, im Grunde genommenwohl aber um den Schatzsekretär überhaupt in den Stand zusetzen, den ihm auferlegten Verpflichtungen betreffs Goldzahlungnachzukommen, schrieb das Gesetz das Halten einer Goldreservevon mindestens 150 Millionen Dollars vor.
2. ZU DIESEM ZWECKE SOLL EINE GOLDRESERVEGEHALTEN WERDEN.
Im Falle ihres Sinkens auf einen geringen Betrag war derSchatzsekretär befugt und ev. verpflichtet, folgende Transaktionenvorzunehmen, um sie wieder auf die alte Höhe zu bringen:
1. die eingelösten Noten für geprägtes Gold in dem all-gemeinen Fonds der Schatzkammer umzutauschen,
2. gegen geprägtes Gold Noten, die im Verkehr beliebtersind, hinzugeben,
3. mit Noten geprägtes Gold zu kaufen.
Und sollten alle diese Mittel versagen,
4. Staatspapiere mit einem Zinssätze von nicht mehr als3% zu emittieren.
Wir haben damit einfach eine Aufzählung mehrerer kleinerexodromischer Eingriffe vor uns, mit deren Hilfe man künst-lich etwaigen Gefahren, denen die amerikanische neue Gold-währung eventuell ausgesetzt sein würde, zu begegnen hoffte.Von dem unschuldigsten Mittel, indem man zeitweilig das inder Staatskasse befindliche Gold in die Goldreserve zu ihrerVerstärkung überführt resp. umtauscht, wird begonnen. Es folgtder Versuch, Gold gegen Hingabe von Noten aus dem freienVerkehr zu ziehen (eine Absicht, die man in Deutschland mitEmission der kleinen Banknoten (1907) und 10 Mk. Kassen-scheinen zu erreichen hofft), sowie mit Noten geprägtes Goldzu kaufen. Den Beschluß bildet die direkte Goldanleihe, dienur für den äußersten Notfall Anwendung finden soll, dennsie erfordert direkte Opfer im Gegensatz zu den anderen ge-nannten. Wer wollte hier noch eine zielbewußte HtrischePolitik leugnen?!