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VI. DIE AKTE VOM 14. MÄRZ 1900.
3. DER SILBERDOLLAR BEHÄLT SEINEN LEGAL TENDER-CHARAKTER.
Um so auffallender erscheint es demgegenüber, daß mansich auch in diesem neuesten Gesetze noch immer nicht dazuentschließen konnte, endlich einmal mit der Vermehrung desakzessorischen Geldes aufzuräumen, in dieser Beziehung reinenTisch zu machen. Man beließ auch jetzt den Silberdollars ihrenlegal tender-Charakter. Die diesbezügliche Stelle der Akte lautetenämlich: „that nothing contained in this actshall be construedto affect the legal tender quality as now provided by lawof the silver dollar“. Sie blieben demnach weiterhin einnotales Kurantgeld zu definitivem Gebrauche.
4. DIE AUSPRÄGUNG FINDET WEITER STATT.
Ihre Ausprägung, so bestimmte das Gesetz ferner, solleruhig weiter erfolgen. Sektion 5 besagte darüber: „that it shallbe the duty of the Secretary of the Treasurer, as fast as Standardsilver dollars are coined under the provisions of the acts ofJuly 14. 1890 and June 13. 1898 from bullion purschasedunder the act of July 14. 1890, to retire and canced equalamount of Treasury notes whenever received into the Treasury,either by exchange in accordance with the provisions of thisact or in the ordinary course of business, and upon the - can-cellation of Treasury notes silver certificates shall be issuedagainst the silver dollars so coined“. Das einzige also, washierdurch erreicht wurde, war die allmähliche Beseitigung derSchatznoten von 1890, welche zur Bezahlung der Silberankäufegedient hatten. Sie sollten, so ordnete ja das Gesetz an, aufwelchem Wege sie auch immer eingehen mochten, einbehaltenwerden. Eine Verminderung der Gesamtmenge des akzessorischenGeldes trat aber damit auch nicht ein, da an ihrer Stelle Silber-dollars oder Silberzertifikate treten mußten.
Damit war natürlich nichts gewonnen, weil ja an die Stelleder einen notalen Geldart lediglich eine andere trat, die sichebenfalls in akzessorischer Stellung befand.