84 VII. DIE BANKNOTE IN DER AMERIKANISCHEN GELDVERFASSUNG.
haben sollten. Sie besaßen demnach schon einen größeren Zah-lungskreis.
Eine Änderung hierin trat durch die errungene Selbstän-digkeit Amerikas nicht ein. Die Verfassung von 1787 enthieltnichts darüber. Sie übertrug zwar die Kompetenz im Geld-wesen dem Kongreß der föderierten Staaten, aber dazu ge-hörte ja nach den Begriffen damaliger Zeit die Banknote nicht.Erst der nun folgende Zeitraum von 1791-1811 brachte in denNoten der ersten Vereinigten Staaten-Bank ein in derganzen Union giltiges, weil von allen öffentlichen Kassenlaut Gesetz anzunehmendes, staatliches Geld.
Leider fand beim Erlöschen der Charter infolge Anfech-tung ihrer Gesetzmäßigkeit und anderer Anfeindungen eine Er-neuerung nicht statt, sodaß 1811—16 der alte Zustand wiederein trat. Die Noten der Staaten-Banken, die zumeist während desKrieges mit England ihre Einlösbarkeit verloren hatten, galtenin dem Staat der ausgebenden Bank, aber nicht darüber hinaus.Dies führte zu teilweise ganz unhaltbaren Zuständen. Kam esdoch vor, daß der Gesamt-Staat, da er die Noten in den ein-zelnen Staaten an seinen Kassen annahm, in dem einen Staategroße Summen zu gut hatte, in einem anderen dagegen schul-dete, ohne einen Ausgleich schaffen zu können,
Vor allem dieser Übelstand sowie die Hoffnung, das Bar-geld mit ihrer Hilfe leichter wieder in valutarische Stellungzu heben, verhalf der II. Vereinigten Staaten-Bank zum Leben."Während ihres Bestehens, von 1816 —36, erfreute sich Amerika eines gesunden, über alle Teile der Union ausgedehnten Noten-umlaufes. Ihre Scheine mußten an allen öffentlichen Kassen unddesgleichen im Privatverkehr genommen werden. Sie hatten da-mit die Eigenschaft von Kurantgeld.
Mit ihrem Ealle, der vor allen Dingen ein "Werk des Prä-sidenten Jakson war, begannen die einzelnen Staaten verschie-dene Systeme auszubilden und mannigfache von einander ab-weichende Gesetze für Notenbanken zu geben. Die bekanntestenund wichtigsten von ihnen sind das Freebank-, Suffolk- und Safe-tyfund-Svstem. Einheitlichkeit wurde hierbei nur insoweit er-