Druckschrift 
Das Geldwesen der Vereinigten Staaten von Amerika im 19. Jahrhundert : vom Standpunkte des Staates im Überblick / von Johannes Scheffler
Entstehung
Seite
91
Einzelbild herunterladen
 

2. DIE ERSTE VEREINIGTE STAATEN -BANK. 17911811.

91

die Ordnung und Regelung des inneren Verkehrs hinaus, auchmit dem Auslande Verbindungen anzuknüpfen. Diese aberwaren besonders wertvoll für den Fall, daß man dort einenKredit suchen und in Anspruch nehmen mußte, auf den manim Inland nicht mehr rechnen konnte. Auch ließ sich irgendwelche Exodromie, das mag vielleicht Hamilton schon dunkelempfunden haben, am leichtesten und wirksamsten mit ihrerHilfe durchsetzen.

Das Kapital der Bank sollte 10 Millionen Dollars be-tragen. Es war eingeteilt in 25000 Aktien ä 400 Dollars.Davon wurden 8 Millionen zur öffentlichen Subskription auf-gelegt. Die Einzahlungen hatten zu 1 U in bar, (Gold und Silber),zu 3 /4 in 6 °/o Regierungsobligationen zu erfolgen. Die restlichen2 Millionen des Kapitals übernahm der Staat. Er verpflichtetesich, diese Summe in Raten in 10 Jahren mit 6°/o Zinsen zuzahlen. Es war somit der Typus einer auf privatem Kapitalfundierten Bank mit Staatsbeteiligung geschaffen. Das gesamtebare Betriebskapital betrug nur 2 Millionen Dollars.

Die Geschäfte der Bank waren nicht unbeschränkt. Viel-mehr durfte sie nur solche betreiben, wie sie etwa auch heutebei uns einer Notenbank vorgeschrieben sind. Es war ihr er-laubt: Annahme von Depositen, Diskontieren von Wechseln,Gewährung von Vorschüssen auch auf Hypotheken und dasGold- und Silberbarrengeschäft. Ein ausdrückliches Verbot da-gegen war ausgesprochen betreffs eigenen Grundbesitzes, soweitsolcher nicht unbedingt zum Betriebe gehörte, und bezüglichjeder Art von Handelsgeschäften. Dem Schatzsekretär standsodann das Recht der Revision zu. Des weiteren sollten dieSchulden der Bank nicht größer sein als ihr Kapital. Die De-positen wurden in dieser Hinsicht nicht als Verbindlichkeitenbetrachtet. Für die Überschreitung dieser Summe wurden dieDirektoren haftbar gemacht. Damit ward also die Notenmengeder Bank im wesentlichen auf den Betrag des gesamten Aktien-kapitals fixiert. In Wirklichkeit erreichte sie nie die Hälftedesselben.

Die Noten der Bank sollten für alle an den Staat ge-