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Das Geldwesen der Vereinigten Staaten von Amerika im 19. Jahrhundert : vom Standpunkte des Staates im Überblick / von Johannes Scheffler
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90 VII. DIE BANKNOTE IN DER AMERIKANISCHEN GELD VERFASSUNG.

Die Noten der Bank scheinen zum mindesten im Gebietedes Staates New York einen ausgedehnten Zahlungskreis be-sessen zu haben. Vermutlich wurden sie an den staatlichenKassen, wenn auch nur auf regiminalem Wege, angenommen.Yon einer gesetzlichen Verpflichtung ist uns nichts bekannt.

2. DIE ERSTE VEREINIGTE STAATEN -BANK. 17911811.

Dadurch, daß soeben die drei genannten Banken so aus-führlich behandelt wurden, könnte leicht der Anschein erwecktwerden, als hätten nur diese allein bestanden. Sie hätten ge-wissermaßen eine monopole Stellung eingenommen. Dies istnicht der Fall. Neben den besprochenen, allerdings wohl wich-tigsten und bedeutendsten, tritt vielmehr nach und nach, teil-weise auch schon gleichzeitig, eine ganze Anzahl kleiner Bankenins Leben. Sie gaben ebenfalls Noten aus. Ihre Statuten undGepflogenheiten dürften indes kaum wesentliche Abweichungenvon denen jener größeren Institute aufgewiesen haben. IhreZahlungskraft war gewiß auf einen nur engen Kreis beschränkt.Ihre Zahl nahm besonders zu, nachdem die Verfassung die Aus-gabe von staatlichem Papiergeld verboten hatte. Wie es nunmeist in solchen Fällen zu gehen pflegt, wo eine solche völligeUnabhängigkeit und Freiheit in der Ausgabe von Noten be-steht, so geschah es auch damals. Man hielt durchaus nichtMaß. Das Noten-Papiergeld nahm bald derart überhand, daßes die durch die Verfassung proklamierte Hartgeldverfassungzu gefährden drohte. Der Staat verlor vollkommen oder besaßnicht irgendwelche Macht über diesen Teil des akzessorischenGeldes. Der Kongreß beschloß daher besonders auf HamiltonsAnregung im Jahre 1791 die Gründung eines Zentralnoten-institutes, derI. Vereinigten Staaten-Bank. Wenigstensist das unseres Erachtens der tiefere Grund, dem sie ihre Ent-stehung verdankt. Gewiß haben noch andere Motive mitge-holfen. Das Bedürfnis des Staates, seine Schulden zu tilgen unddie Beihilfe der Bank dabei, ist nicht gering anzuschlagen. Siegewährte sicherlich eine wesentliche Erleichterung. In gleicherWeise war sie geeignet, je mächtiger sie sich entwickelte, über