kontieren zu verwenden und haben das alleinige Betriebskapitalzu bilden. Infolge dieser Methode mußten bei einer etwaigenZahlungsunfähigkeit einer solchen Bank die unbedingt nötigenflüssigen Gelder fehlen, da ja die Depositen natürlich sofortzurückgezogen wurden. Sie stellten aber das einzige sofort ver-fügbare Kapital dar. Die festen Werte waren natürlich nichtsofort oder zum mindesten schwer verkäuflich. Um nun fürdiesen Kall eine genügende Barreserve anzusammeln, bestimmtedas Gesetz von 1829: Sämtliche Notenbanken des Staates NewYork sind fortan verpflichtet, mindestens 1 / 2 0 /o ihres Kapitalsbis zum Höchstbetrage von 3°/o an den Staat zu entrichten. Dieauf diese AVeise angesammelten Fonds sollten dazu dienen, dieNoten aller Banken, deren Aktien verloren waren, einznlösen,sowie ihre sonstigen Verbindlichkeiten zu erfüllen. Drei Malim Jahr fand staatlicherseits eine Revision statt, ob die Bankendieser Vorschrift auch nachgekommen seien. Wurde der Fondsdurch Fallimente stark reduziert oder gar aufgebraucht, so warder Staat berechtigt, neue Zubußen anzuordnen. Abgesehen davon,daß auf diese AVeise auch die guten Banken für die schlechtenleiden mußten, hat sich dieses System der Selbstversicherungin Krisenzeiten wie 1837 als unzureichend erwiesen. Der an-gesammelte Fonds war viel zu gering, etc. Sein Nutzen lag u. E.vor allen Dingen auf dem Gebiete des Geldwesens darin, daßdie Banken infolge dieses Aufeinanderangewiesenseins gegen-seitig ihre Noten annahmen, die dadurch einen größeren Geltungs-bereich erhielten. Vermutlich tat der Staat ein Gleiches; unddie Noten traten damit in den Kreis seines Geldes.
b) Das Suffolk-System.
Im Jahre 1818 war in Boston in New England der SuffolkBank eine Charter erteilt worden. Ihre Noten zirkulierten nichtnur in Boston, sondern überall in ganz New England zum Pari-kurse. Im Gegensatz dazu mußten sich die außerhalb dieserHauptstadt domizilierten sogenannten „country“ Banken je nachder Entfernung von ihr einen Abzug von 1—2°/o bei Einlösunggefallen lassen. Eine Rechtfertigung fand derselbe in der Schwierig-