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Das Geldwesen der Vereinigten Staaten von Amerika im 19. Jahrhundert : vom Standpunkte des Staates im Überblick / von Johannes Scheffler
Entstehung
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98 Vn. DIE BANKNOTE IN DEK AMERIKANISCHEN GELD VERFASSUNG.

c) Das Freebank-System.

Wir kommen nun zu dem am 18. April 1888 erlassenenFreibankgesetz des Staates New York . Es wurde auch von anderenStaaten mit meist nur unwesentlichen Abänderungen als Bank-gesetz angenommen. Wir müssen es schon deshalb kurz inseinen Grundzügen darstellen, weil es in vieler Beziehung vorbild-lich für das heute noch geltende Nationalbankgesetz geworden ist.Seine Hauptbestimmungen lassen sich etwa dahin zusammenfassen:

Jede Person oder Association von Personen soll von demSchatzsekretär Noten zur Zirkulation erhalten. Nachdem der Be-treffende sie mit seiner Unterschrift versehen hat, darf er sieals Geld ausgeben. Er muß indes zuvorStocks der VereinigtenStaaten, des Staates New York oder irgend eines anderen durchden Comptroller gutgeheißenen Staates deponieren. Der Betraghat stets die Höhe zu erreichen, daß eine Verzinsung der er-haltenen Notenmenge zu 5°/o garantiert ist. Bonds und Hypothekenauf Grundstücke mit Ausschluß der Gebäude werden zur Hälfteihres Wertes als Sicherheit angenommen. Sie müssen 6°/o Zinsentragen. Auf den gedruckten Noten ist durch ein Vermerk an-zudeuten, auf welcherlei Unterpfand hin sie emittiert wordeD sind.

Im Falle der Nichteinlösung von Noten läßt der Comptrollerzunächst 10 Tage Frist verstreichen. Ist auch dann Zahlungseitens der Bank nicht erfolgt, so hat er die Pflicht, die depo-nierten Sicherheiten zu verkaufen und den Erlös zur Einlösungder Noten zu verwenden. Der Staat ist in keiner Hinsicht fürdie Zahlung der Noten über die eigens für diesen Zweck an-geordnete Sicherheit hinaus verantwortlich.

Keine Gesellschaft, die auf Grund dieser BedingungenNoten ausgibt, darf für einen Zeitraum von über 20 Tagen anihrem Geschäftsplatz weniger als 12 1 /2°/o ihrer umlaufendenNoten in barem Gelde liegen haben. Keine Bank soll mehr als7°/o Zinsen und Mrf/o Provision nehmen.

Am 1. Dezember 1839 gab es schon 133 Banken nachdiesem System.

Die mit dieser Art der Deckung erhoffte große Sicherheitstellte sich, wie Krisenzeiten zeigten, nicht in vollem Maße ein.