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Das Geldwesen der Vereinigten Staaten von Amerika im 19. Jahrhundert : vom Standpunkte des Staates im Überblick / von Johannes Scheffler
Entstehung
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3. WELCHES SIND DIE EINZELNEN GELDARTEN USW. ?

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lytrische Verwaltung, zum Prinzip gemacht, stets seine apo-zentrischen Zahlungen auf Yerlangen in Goldgeld zu leisten.

Die Verfassung der oben aufgeführten 10 Geldarten istim einzelnen folgendermaßen geordnet:

1. Die Goldmünzen werden geprägt aus Gold vou derFeinheit 9 /io. Grundsätzlich ist jede Menge dieses Metalles un-beschränkt in Eagles ausprägbar und zwar soll aus je 232 gr.fein Gold ein Eagle ausgemünzt werden. Das ist die hylogenischeNorm. Die übrigen Goldmünzen sind dem Eagle proportionalausgeprägt. Sie besitzen daher die Eigenschaft des baren Geldes,denn ihr spezifischer Gehalt ist gleich dem des Eagle. Ebensosind die Goldmünzen zum Kurantgeld zu rechnen, weil sie in-folge des ihnen verliehenen legal tender-Charakters schlechthinobligatorisch sind; d. h. man muß jede Zahlung in dieser Geld-art annehmen, gleichgültig in welcher Höhe sie angeboten wird.Zugleich stellen diese Münzen auch ein definitives Geld dar.Eine Einlösung irgend welcher Art findet ja nicht statt. Daßund aus welchem Grunde sie valutarisch sind, wurde oben schonausgeführt.

Die Goldmünzen werden, auch wenn sie beträchtlich (Vs °/o)unter ihr gesetzmäßig festgestelltes Gewicht gesunken sind, beiepizentrischen (an den Staat gerichteten) Zahlungen nach demWerte, zu welchem sie begültigt sind, angenommen. Als Zeit-dauer für die natürliche Abnutzung sind 20 Jahre festgesetzt.Der Staat selbst verwendet keine unter obige Grenze abge-schliffenen Stücke bei seinen apozentrischen Zahlungen. Er hältdie etwa eingehenden zurück und läßt sie auf seine Kostenumprägen. Sind die Münzen indes unter jene Limitation ge-sunken, so befiehlt das Gesetz, ihre Annahme solle nach demvorhandenen Gewicht erfolgen.

2. Die gemäß dem Gesetz von 1S53 geprägten Münzenaus Silber sind, da dies für sie seit jener Zeit kein hylischesMetall mehr ist, vielmehr die Prägung ausdrücklich dem StaateVorbehalten ist, kein hylogenisches, sondern autogenisches Geld.Zudem stellen sie kein bares, sondern notales Geld dar. Auchfür sie ist die Feinheit 9 lio vorgeschrieben. Aus 345 gr. Fein-