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Das Geldwesen der Vereinigten Staaten von Amerika im 19. Jahrhundert : vom Standpunkte des Staates im Überblick / von Johannes Scheffler
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110 VIII. ANALYSIERUNG DER HEUTE GILTIGEN GELD VERFASSUNG.

Silber prägt man Münzen dieser Art ( l h und 1 U Dollar Giound 1 /20 Dollarstücke) im Werte von 1 Dollar Geltung. Daß derSilbergehalt diese nicht zu begründen vermag, ist Idar. DerStoffwert der Münzen ist infolge des gesunkenen Silberpreisesauf dem Weltmarkt viel geringer als ihr Nennwert.

Die Herstellung dieser Silbermünzen hat sich der StaatVorbehalten. Während ihre Menge früher lediglich in das Er-messen des Schatzsekretärs gestellt war, wurden sie laut Aktevom 14. März 1900 auf 100 Millionen insgesamt festgesetzt.Diese Beschränkung beseitigte das Gesetz von 1903. Dann istvermutlich der alte Zustand wieder eingeführt worden.

Weil das Schatzamt diese Münzen bei größeren apozen-trischen Zahlungen nicht aufdrängt, so ist demnach ihre Stellungals akzessorisch zu bezeichnen. Epizentrische Zahlungen könnennatürlich in unbeschränktem Maße in dieser Geldsorte geleistetwerden. Da die Stücke im apo- und parazentrischen Yerkehrlaut gesetzlicher Vorschrift (1853) bis zu 5 Dollars legal tenderKraft besitzen, so ist dies ihre kritische Höhe, bis zu der sieobligatorisch sind. Ihrer Einreihung in das Scheidegeld stehtdaher nichts im Wege. Für ihre Einlösung, die innationalcurrency erfolgen soll (tatsächlich dürfte heute wohl fast nurdas valutarische Goldgeld in Betracht kommen), ist ein kritischerBetrag von 100 Dollars fixiert. Mit der Geltung dieser Scheide-münzen hat diese Einlösung, wie aus den betreffenden Be-stimmungen des Gesetzes von 1866 deutlich hervorgeht, nichtdas Mindeste zu tun. Sie begründet sie also nicht etwa.

3. Der Silberdollar wird nach einem früheren Münz-gesetz, dem vom Jahre 1837, erst seit 1878 wieder ausgeprägt.Aus je 412 l h gr. Eeinsilber soll ein Dollar in Geltung herge-stellt werden! Somit ist sein spezifischer Gehalt höher als derder soeben besprochenen silbernen Scheidemünzen. Die Geltungwird dadurch, wie man sieht, nicht im geringsten beeinflußt.Gauz natürlich. Beruht sie doch nicht auf dem Gehalt der Münzen,sondern stellt lediglich einen autoritativen Akt der Staatsgewalt dar.

Eine freie Ausprägung des Silberdollars findet nicht statt;sie liegt allein in der Hand des Staates. Das Silber ist auch bezüg-