3. WELCHES SIND DIE EINZELNEN 6ELDARTEN USW. ?
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lieh des 1 Dollarstückes kein Indisches Metall mehr. Die fraglicheGeldart besitzt demnach keine Bar-, sondern Notalverfassung.
Da das Schatzamt — inwieweit es gesetzlich zu dem Gegen-teil befugt wäre, ist bei der undeutlichen Fassung des betreffendenGesetzesabschnittes schwer zu sagen — hei seinen apozentrischenZahlungen seit 1879 bis heute noch nie Silberdollars aufgedrängthat, so befindet auch er sich gegenüber dem valutarischen Gold-gelde in akzessorischer Stellung.
Dagegen hat der Silberdollar die ihm laut Gesetz von 1878verliehene Eigenschaft, „legal tender in all payments“ zu sein,auch heute noch nicht verloren. Er ist und bleibt daher Kurant-geld, d. h. seine Annahme ist für alle Beträge auch im freienVerkehr obligatorisch. Aus diesem Grunde bezeichnete manbisher die Goldwährung Amerikas ebenso wie die deutsche seinerTaler halber als hinkende.
Der Unterschied zwischen beiden Geldarten, die viele Ähn-lichkeit miteinander haben, beruht vor allem darin. Die Prägungder deutschen Taler ist seit den 1870 Jahren gesperrt. Ja, seit1907 ist ihnen ihre Geltung im Privatverkehr genommen. Bis1. September 1908 findet nur noch ihre Einlösung an den staat-lichen sowie den Kassen der Reichsbank statt. Ihre Um-schmelzung in silbernes Scheidegeld ist angeordnet. Sie ver-schwinden also völlig. Die amerikanischen Dollars hingegenwerden noch so lange vermehrt, resp. nach dem alten Münzfüßeausgeprägt, bis der verhältnismäßig recht große unter der Bland-und Shermanbill angehäufte Vorrat von Silber aufgebraucht ist.Nach Dr. Pragers Schätzung wird sich nach der Durchführungdieser Maßregel ihre Gesamtsumme auf ca. 580 Millionen be-laufen. Darüber hinaus allerdings ist, wie wenigstens die Dingejetzt liegen, eine Vermehrung dieser Geldart nicht mehr möglich.
Der Silberdollar ist schließlich auch definitives Geld. Esbesteht ja keinerlei Verpflichtung noch Vorsorge von Seiten desStaates für seine Einlösung. Immerhin halten wir es indes nichtfür unmöglich, daß eine solche gegebenenfalls sogar in Golderfolgen wird. Das aber kann nötig werden, damit der Schatz-sekretär die ihm laut Akte von 1900 auferlegte Verpflichtung