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Das Geldwesen der Vereinigten Staaten von Amerika im 19. Jahrhundert : vom Standpunkte des Staates im Überblick / von Johannes Scheffler
Entstehung
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3. WELCHES SIND DIE EINZELNEN GELD ARTEN USW. ? 113

werden. Der Zweck dieser Maßregel kann nur ein praktischersein, da ja die Geldart bei diesem Verfahren die gleiche bleibt.

6. Die Vereinigten Staaten -(legal tender)N oten, auchGreenbacks genannt, verdanken ihre Entstehung dem Bürger-krieg der 60er Jahre. Ihre Stückelung war 1, 2, 5, 10, 20, 50,100, 500, 1000, 5000 und 10 000 Dollars. Die ersten wurdenam 25. Februar 1862 emittiert. Auch heute noch sind sieKurantgeld. Besitzen sie doch noch immer die ihnen seinerzeitbeigelegte legal tender-Eigenschaft. Sie gehören zum notalen Gelde.Aus dem gleichen Grunde, den wir für die fractional Notenanführten, muß man sie als autogenisch bezeichnen. Ihre Ein-lösung findet seitens des Schatzamtes und zwar von 1900 ab inGold statt. Zu diesem Zwecke ist eine Reserve von 150 Millionenzu halten. Vordem bestand nur die Verpflichtung, sie incoin ,Münze, einzulösen. Der ein für allemal festgesetzte Betrag dieserGreenbacks wurde laut Gesetz vom 31. Mai 1878 auf 346 681 016Dollars, die damals gerade umlaufende Menge, fixiert. Seitdemist die Summe unverändert geblieben. Demnach ist also dieseGeldart gesperrt.

7. Die Treasury notes, Schatznoten von 1890, sind seiner-zeit als Zahlung für das laut Shermaugesetz vom 14. Juli 1890von der Regierung anzukaufende Silber nach Maßgabe dieserKäufe ausgegeben worden. Die Stückelung w r ar die gleiche wiebei den Greenbacks. Laut Akte von 1900 mußten indes dieAbschnitte unter 10 Dollar eingezogen werden ebenso wie dieder Vereinigten Staatennoten, um möglichst Raum für den Um-lauf der entsprechenden Silberzertifikate zu gewähren. Man ver-lieh ihnen wie dem anderen Papiergeld die legal tender-Eigenschaftund machte sie dadurch zu Kurantgeld. Desgleichen sind sieden notalen und autogenischen Geldarten zuzuzählen. Sie sindjederzeit in Gold einlösbar gleich den Greenbacks, obwohl sieauf (Barren-) Silberdeckung beruhen. Während nach der Sher-manbill der Schatzsekretär die Schatznoten welche er einnahm,nur vernichten durfte, wenn er sie gegen solche Dollars, dieaus eben diesem Shermansilber ausgeprägt ivaren, eingelöst hatte,so ist er jetzt seit dem Gesetz von 1900 ermächtigt, alle Schatz-

Scheffler, Geldwesen der Ver. Staaten v. Amerika im XIX. Jahrh. 8