114 VIII. ANALYSIERUNG DER HEUTE GILTIGEN GELD VERFASS UXG.
noteii von 1890 nicht wieder auszugeben. Dabei ist es ganzgloichgiltig, ob sie auf dem Wege der Einlösung oder des ge-wöhnlichen Kassenverkehrs in seinen Besitz gelangen. Mit ihrerVernichtung, das ist allerdings festgehalten, soll eine Ausprägungvon Silberdollars möglichst gleichen Schritt halten. Es wird alsoein völliges Verschwinden auch dieser Noten, wie man sieht,erstrebt. Im Grunde aber tritt keine große Veränderung ein.Notales Geld soll bleiben, aber anstatt papierener Platten wiebisher wünscht man ihm Silberplatten zu geben. Warum?!
8. Die Goldzertifikate. Sie hatten die Aufgabe, haupt-sächlich zur Erleichterung des Goldhandels und zur Vermeidungder teuren Transporte dieses Metalles zu dienen. Zu ihrer Aus-gabe wurde der Schatzsekretär zum ersten Male während desBürgerkrieges durch Akte vom 3. März 1863 ermächtigt. Essollte ihm demnach erlaubt sein, Gold in Münz - und Barren-form für Private in Depot zu nehmen und dafür Zertifikate inAbschnitten nicht unter 20 Dollars auszugeben. Sie hatten keinenallgemeinen Annahmezwang, wurden aber bei Zahlungen an dieRegierung genommen, genossen also staatliche Akzeptation. Siegehören damit ohne Zweifel zum Gelde. Nachdem ihre Ausgabeseitdem mehrfach eingestellt worden war, werden sie laut Gesetzvon 1900 in alter Weise und Form wieder ausgegeben.
Im Gegensatz zu den bisher genannten papierenen Geld-arten, die allesamt autogenischen Charakter besaßen, stellen dieGoldzertifikate zum ersten Male eine papierene und doch hylo-genische Geldart dar. Denn der Privatmann überliefert demgeldschaffenden Staate das zurzeit hylische Metall. Dieser gibtihm hierauf entsprechend der Norm Scheine (Zertifikate genannt)heraus. Mithin entstehen sie hylogenisch. An Stelle der ortho-tvpischen Ausprägung von Münzen tritt indes die Herstellungvon Scheinen. Im anepizentrischen (freien) Verkehre haben dieseGoldzertifikate keinerlei Annahmezwang. Sie gehören daher zumrein fakultativen Gelde. Ihre Einlösung findet jeder Zeit inGold, wie ihr Name besagt, statt. Zu diesem Zwecke wird nachausdrücklicher gesetzlicher Vorschrift das ursprünglich einge-lieferte Metall im Schatzamte getrennt aufbewahrt.