Druckschrift 
Das Geldwesen Frankreichs zur Zeit der ersten Revolution bis zum Ende der Papiergeldwährung / von Hermann Illig
Entstehung
Seite
3
Einzelbild herunterladen
 

§ I. DAS MÜNZSYSTEM AUF GRUND DER MÜNZPATENTE VON 1726. 3

Für das Inland fanden unter Ludwig XVI. keine Neuprägungenvon Billonmünzen mehr statt.

Die Kupfermünzen schließlich hatten die Geltung von1 sou (oder 12 deniers), 1 la sou (oder 6 deniers) und Vi sou(oder 3 deniers oder 1 liard)!) In der Regel wurden etwa20 sous aus der Mark Kupfer geprägt.

Bei allen Münzen waren bedeutende Remedien für dasGewicht und außer bei den Kupfermünzen auch für den Fein-gehalt zugelassen.

Bei platischer Betrachtung des französischen Münzwesenssind demnach als charakteristische Punkte festzuhalten:

Der Münzfuß wurde wie auch heutzutage in Frank-reich nach dem legierten Metall, nicht nach dem Fein-gehalt angegeben. Die Begültigung der Münzen war demDezimalsystem nicht angepaßt. Schließlich gab es im Gegen-satz zum modernen französischen Geldwesen Münzen aus Billon, einer Mischung aus Kupfer, Zink und Nickel, die aber be-sonders in der zweiten Hälfte des achtzehnten Jahrhundertsden Kupfermünzen immer mehr weichen mußten.

Bei Unterscheidung der Geldarten nach dem, was dieRechtsordnung über die Verwandlung von Metall in Geld be-stimmt (genetischer Unterscheidung), treten die Merkmale desfranzösischen Geldwesens noch deutlicher hervor.

Gold und Silber waren unbeschränkt verwandelbar inMünzen. Der Staat nahm beide Metalle in den Münzstättenund in den in allen größeren Städten bestellten staatlichenWechselbuden ab. Dabei machten die staatlichen Wechsler,«changeurs», für sich von jedem eingelieferten Gold- undSilberquantum einen besonderen Abzug. Die Münzdirektorendagegen zogen nur den Schlagschatz ab. Er setzte sich zusammenaus dem droit de brassage des Münzdirektors den eigent-lichen Fabrikationsunkosten und dem droit de seigneuriage,einer Steuer für den König. Diese Steuer, die wie jede andereerhöht werden konnte, war ein Hauptgrund der sogenanntenMünzverschlechterungen.

*) Edit du mois daoüt 1768 (früher edit vom 7. Mai 1719).

1 *