1. DIE BANKNOTENWXHRUNG BIS APRIL 1790.
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der königlichen Domänen und der konfiszierten Güter Geist-licher, die bis zu höchstens 400 Millionen livres veräußertwerden sollten.
Die Assignaten waren verzinsliche Staatsobligationen;sie wurden vom Staat in Zahlung genommen vorzugsweisebeim Verkauf der Nationalgüter. Zwangskurs hatten sie nicht.Gingen sie auf Grund der genannten Einnahmen ein, so solltensie nach einem bestimmten Modus verbrannt werden und zwarso, daß die letzten im Jahre 1795 vernichtet werden mußten.Nach der ursprünglichen Absicht des Gesetzgebers sollten sieauf diese angeblich sehr vorteilhafte Weise in absehbarerZeit aus der Welt geschafft werden. Zunächst wurden davon170 Millionen an die caisse d’escompte gegen ein Darlehenausgehändigt; eine weitere Ausgabe erfolgte nicht.
Aus unseren Ausführungen über die Banknotenwährungergibt sich tabellarisch betrachtet folgende Einrichtung desGeldwesens:
Beziehungen zum
Funktionelle Unterschiede
Metall
Goldarten
pla-
gene-
dro-
des An-nahme-
der Ein-
der Be-
tische
tische
mische
Zwangs
lösbarkeit
handlung
keine
valu-
Banknoten
Papier
notal
Hylolepsie
Kurant-
tarisch
Louis von 48, 24, 12 livres
Ecus ,, 6 und 3 „
Gold
bar
Hylolepsie
geld
definitiv
akzes-
Silber
Scheide-
sorisch
Stücke „ 24, 12 und 6 sous
» •, 2 „ 1 V* „
Billon
notal
keine
geld
31 3? 1) V 2 Ir V 4 33
Kupfer
Hylolepsie
Die Banknoteuwährung hatte im Sommer 1789 begonnen;schon im Laufe des Jahres 1790 mußte sie der Staatsnoten-währung weichen.