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Das Geldwesen Frankreichs zur Zeit der ersten Revolution bis zum Ende der Papiergeldwährung / von Hermann Illig
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II. DIE PAPIERGELD WÄHRUNG .

gibt 1 2 ) auf Grund der amtlichen registres de la Trosorerienationale die gleichen Zahlen an. Mit der letzten Zahl scheintsich Courtois nach den Angaben von Ramel geirrt zu haben.Nach diesem betrug die Summe aller überhaupt ausgegebenenAssignaten ohne Abzug der verbrannten 45W2 Milliarden.Den Zahlen der registres ist mit Vorsicht zu begegnen. Ramelselbst bemerkt dazu, er glaube nicht, daß die Summe dertatsächlich im Verkehr umlaufenden Assignaten 30 Milliardenlivres überschritten habe.

Von Wichtigkeit für uns ist nicht die hohe Umlauf-summe an sich, sondern die Tatsache, dass der Staat völlig dieHerrschaft über sein Geldwesen verlor. Anfangs suchte ersich gegen die vernunftwidrige Vermehrung zu wehren. Immermehr aber ließ er den Dingen ihren Lauf und gab sichschließlich überhaupt keine ernste Rechenschaft mehr über dieArt der Verwaltung seines Geldwesens (lytrischen Verwaltung).

Das Äußere der Staatsnoten beschrieben zahlreicheDekrete sehr ausführlich. Von Bedeutung werden aber derText und die auf den Scheinen angebrachten Zeichen erstdann, wenn juristische Konsequenzen sich daran knüpfen.Solche fehlten nun meistens. Die Dekrete vom 7. Juni und28. September 1793, die eine Massenfabrikation von Assignatenanordneten, um die bestehenden, ihrem Äußeren nach sehrverschiedenen Sorten durch Umtausch einheitlich zu gestaltenund so die zahlreichen, trotz der strengsten Verbote vorhandenenFälschungen zu bekämpfen, kamen nicht zur Ausführung. Diedadurch entstehenden Kosten hätten zu dem beabsichtigtenZweck außer Verhältnis gestanden. Die Herstellung hätteauch nicht genügend beschleunigt werden können.

Wichtig wurde das Äußere der Staatsnoten, als derKonvent die sogenannte Demonetisierung der königlichenAssignaten beschloß, d. h. der vor dem 10. August 1792geschaffenen, auf denen das Bild Ludwigs des XVI. angebracht

l ) Des finances de la Republique Franr.aise en lan IX. Tafel

2 zu S. 27.