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Das Geldwesen Frankreichs zur Zeit der ersten Revolution bis zum Ende der Papiergeldwährung / von Hermann Illig
Entstehung
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2. DIE STAATSNOTENWXHRUNG BIS HERBST 1796.

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Es machten zwar nur wenige, oder fast gar keine Privatenvon der gesetzlich noch immer weiter bestehenden IlylolepsieQder Edelmetalle Gebrauch, aber der Staat verschaffte sich Edel-metall durch Konfiskation. Nach einem Dekret vom 13. November1793 sollte alles Gold und Silber, überhaupt alle Wertsachen,die man in der Erde, in Kellern, oder sonst in Versteckenfand, vom Staate eingezogen werden. Diese Quelle erwies sichals sehr ergibig. Es gelang, auf diese Weise Edelmetallmünzenfür beträchtliche Summen auszuprägen. Die Ausprägungenwaren aber nicht stark genug, um auf die Geldverhältnisse einenennenswerte Wirkung auszuüben. Bei ihrem immer zuneh-menden positiven Agio mußten diese Geldarten notwendiger-weise aus dem inländischen Zahlungsverkehr schwinden, wennsie überhaupt in denselben gelangten. Vermutlich verwendetesie der Staat zu Zahlungen an das Ausland. Es ist sehr un-wahrscheinlich, daß er sie zum proklamatorischen Wert imInland abgab.

Um möglichst viel Hartgeld in die Hand zu bekommen,schreckten die Revolutionsmänner nicht davor zurück, die wert-vollsten Kunstschätze einschmelzen zu lassen. Erst nach einigenMonaten, nachdem schlimme Verwüstungen in dieser Hinsichtin Kirchen, Palästen usw. angerichtet waren, bestimmte einDekret vom 1. März 1794, daß Gold und Silbergegenstände, dieeinen um die Hälfte des Stoffwerts höheren Wert hätten, nichteingeschmolzen werden sollten.

Unter diesen praktisch so prekären Münzverhältnissenerließ der Konvent im Jahre 1793 und 1795 Dekrete, dietheoretisch für das Münzwesen von der größten Wichtigkeitwaren, weil sie die Grundlage bildeten, auf welcher späterunter dem Direktorium und Konsulate die Reformgesetzgebungaufgebaut wurde.

Das Dekret vom 7. Oktober 1793 gab in der Hauptsachefolgende neue Bestimmungen:

Es sollten Gold- und Silbermünzen hergestellt werden.

') Dekrete vom 7. Oktober 1793, 14. Februar 1794, 15. August 1795.