3. DER INTERVALUTARISCHE KURS.
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als Antwort auf die Konfiskation von Franzosen gehörigen Gütern,die im Ausland stattgefunden hatte.
Dann empfanden ausländische Kapitalisten keine Neigung,ihre Kapitalien in einem Lande anzulegen, das sich mitten inder Revolution befand, und dessen Volkswirtschaft der Ver-nichtung nahe stand. Auch die sogenannten decrets relatifsaux gens suspects mochten abschreckend wirken. Geldanlagenin Banken von Ländern, mit denen Frankreich Krieg führte,waren den Franzosen verboten; sie wurden zu Vaterlands-verrätern erklärt.
Die Revolutionsmänner wollten auch, daß nur Inländerihre Kapitalien in Grundstücken anlegten und dem Staate soan der allmählichen Vernichtung der Assignaten behilflich seien.Sobald aber nur Inländer sich am Kauf der Nationalgüter be-teiligten, hatte unseres Erachtens die Maßregel ihren Hauptzweckverloren, denn zu Nationalgütern hatten die Assignaten keineanderen Beziehungen als zu beliebigen anderen vom Staate zumVerkauf gestellten Objekten, z. B. zu alten Kriegsschiffen. Voneiner Hypothezierung auf Nationalgüter zu sprechen, ist daherunzulässig.
Der Kauf von Nationalgütern war in AVirklichkeit nur eineEinzelverwendung unter den vielen Arten der epizentrischenZahlungen. Die Nationalgüter wurden beständig vermehrt undimmer suchte man die Veräußerung zu beschleunigen; aberdennoch schwankte der Assignatenkurs und sank sogar beständig.Daß die Anhänger der Hypothezierungstheorie auf die immerzunehmende Masse der Assignaten verweisen und damit denKurs zu begründen suchen, zeugt von einer Verwandtschaft derHypothezierungstheorie mit der Quantitätstheorie.
Der Verkauf der Nationalgüter gab so, wie er betriebenwurde, trotz steter Änderungen der Verkaufsarten zum Steigen,bezw. zur Aufrechterhaltung des Wechselkurses keinen Anlaß,ganz abgesehon davon, daß die Nachfrage in keinem Verhältnisstand zu dem plötzlichen Angebot so gewaltiger Grundstücks-massen.