3. DER INTERVALUTARISCHE KURS.
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Es mußten denn auch Maßnahmen, die neben den bereitserwähnten als geeignet zur Begünstigung des „Assignatenkurses“versucht und ebenfalls zum Teil mit Hypothezierungs- oderQuantitätstheorie gerechtfertigt wurden, ohne Erfolg bleiben.
Die Wucherverbote konnten vielleicht für kurze Zeit denGetreidepreis ein wenig reduzieren. Es ist bekannt, welche Rolle„die reichen Wucherer“ in der Einbildung des notleidendenVolkes spielen. Wenn die Verbote überhaupt den Wechselkursbeeinflußten, so taten sie es nur in ganz beschränktem Maße.Die Exportverbote einer Reihe von Rohstoffen — Baumwolle,Wolle, Flachs, Hanf, Talg, Eisen, Blei, Kupfer, Zinn u. a. m. —waren vielleicht mit Rücksicht auf die von Frankreich geführtenKriege sehr angebracht, mußten aber den Wechselkurs drücken.Nach derselben Richtung wirkten die Gesetze über das Maxi-mum 1 ) Zwangsdeklaration und eingehende Regelung undKontrolle des Getreidehandels, später auch des Handels mitanderen Bedürfnisartikeln unter gesetzlicher Festsetzung einesMaximalpreises—, die damit gerechtfertigt wurden, daß wegen deswirtschaftlichen Abschlusses Frankreichs von den übrigen euro-päischen Staaten und der geringen Getreideproduktion im In-lande eine Hungersnot und ein hochgetriebener Wucher drohte.Gewaltsame Preisbestimmungen haben aber immer einen problema-tischen Wert. Der Produzent hatte den Überschuß über deneigenen Bedai’f herauszugeben und bekam dafür höchstens denMaximalpreis bezahlt. Diese kommunistische Maßregel hatte dieFolge, daß nicht mehr produziert wurde, als man selbst nötighatte; denn nur die Aussicht auf angemessenen Gewinn sporntzur Entfaltung der eigenen Wirtschaft an; auch der Händler,der sich seines Vorteils beraubt sah, hatte kein Interesse mehram Abschluß neuer Geschäfte. — Ein künstliches Niedrighaltender Lebensmittelpreise durch Gewährung von Darlehen an Kom-munen hätte in einer kurzen und unbedeutenden Krisis erfolg-reich sein können. Unter den gegebenen Verhältnissen mußte
‘) Insbesondere Dekret vom 4 . Mai 1793 u. a.; abgeschafft durchDekret vom 24 . Dezember 1794.
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