DAS WEILERTHAL.
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mit sich. Wäre man bei einer Arbeit wie die vorliegendeganz allein auf selbstgesammeltes Material angewiesen, sohätte man keinen Augenblick zu zweifeln, dass für die Frageder Zuzählung zu der einen oder anderen Gemeinde, die so-ciale und nicht die politische Zugehörigkeit zu entscheidenhabe. Allein man ist vielfach genöthigt, amtliches Materialhinzuzuziehen und mit dem selbstgesammelten zu vergleichen.Da jenes nun aber — wie nicht anders möglich — die poli-tische Zugehörigkeit als ausschlaggebend für die in Redestehende Frage behandelt, so sind wir gezwungen, das gleichezu thun. Nur unter besonderen Umständen bin ich von dieserRegel abgewichen.
Auch die Gemarkung von Thannweiler erstreckt sichüber deren natürliche Grenze hinaus, und die Gemeinde zähltsowohl in St. Moritz wie in St. Petersholz dort wohnendeLeute zu ihren Mitbürgern.
Nach der Erhebung über die Bodenbenutzung in Eisass-Lothringen aus dem Jahre 1878, welche allerdings meisten-theils nur auf Grund von Schätzungen ortskundiger Leutezusammengestellt sind, hat die Gemarkung von Thannweilerein Gesammtareal von 202,74 ha. Hiervon entfallen auf
1. Acker- u. Gartenland 103,84 ha, also 51,2 % d. Gesammtfl.
2. Wiesen. 40,43 „ „ 19,9 „ „ „
3. Weinberge . . . 10,53 „ „ 5,2 „ „ „
alle drei Kulturflächen 154,80 „ „ 76,3 „ „ „
4. Forsten. 29,64 „ „ 14,6 „ „ „
Darnach kommt auf den Kopf der Bevölkerung eineKulturfläche (Aeclcer, Wiesen und Weinberge zusammen)von 43 ar.
Die Yermögensverhältnisse der Gemeinde als Corpo-ration sind folgende:
Die Gemeinde hat nur einen sehr kleinen Grundbesitz,nämlich 3,09 ha Ackerland. Nach dem mir vorliegendenBudget von 1883 war sie daher genöthigt, ausser den gewöhn-lichen 3% noch 54°/o der Staatssteuern an Gemeindesteuernzu erheben. Die Einnahmen beliefen sich beim Abschlussdes Rechnungsjahres 1883 auf 2881,60 Mk., die Ausgabenauf 2787,43 Mk.