LANDWIRTSCHAFT UND VIEHZUCHT.
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clcr Krüter jedoch eingeschränkt, so z. B. Triembach, wel-ches das Herabholen der Pfriemen nur an einem Tage imJahre gestattet.
Bepflanzt werden die Krüter nun entweder 1, 2 oder3 Jahre. Im letzteren Fall wird gewöhnlich im ersten JahrKorn, im zweiten Erdäpfel (Kartoffeln), im dritten Haferoder wieder Korn gepflanzt. Bei nur ein- oder zweijährigerBebauung wechseln Korn und Erdäpfel.
In manchen Gemeinden bestimmt nun eine uralte Sittedie Länge der Bebauungszeit, ebenso wie diejenigen Krüter,welche jedes Jahr zur Yerloosung gelangen, in andern da-gegen ist es von dem jedesmaligen Gemeinderathsbeschluss,der formell aucli in jenen Gemeinden nöthig ist, abhängig,ob in diesem Jahr überhaupt Krüter vergeben werden sollenund welche, und auf wie lange Zeit.
Ist die Bebauungszeit nun abgelaufen, so wird dasLand auf längere Zeit wieder sich selbst überlassen. DiePfriemen schiessen jetzt wieder in die Höhe und der Bodenbedeckt sich mit magerem Gras, das den Thieren des Dorfeszur Weide dient. Für diese Zeit erhalten alle Triescher denCharakter der Allmende, da die Weide von allen Bürgernder Gemeinde unengeltlich benutzt werden darf. Auch hierhaben manche Gemeinden der allzu grossen Ausräubung desBodens durch Beschränkungen des Yiehauftriebes Vorbeugenwollen. So darf z. B. in Erlenbach jeder Bürger nur 5 StückVieh, gleichgültig ob Kühe, Ochsen oder Ziegen auf dieWeide treiben. Dieser Beschluss macht die Krüter rechtlichzu dem, was sie thatsächlich auch in anderen Gemeindensind, zum „Privilegium der Enterbten“.
Im Folgenden gebe ich eine kurze Zusammenstellungder Bebauungsart der Triescher, soweit ich solche durchmündliche Erkundigungen habe feststellen können.