ganz gleichgültig sein, ob sie von Hamburg oder von Stettin aus bedient wurden. Das war Sache dieser beiden Ilafen-plätze. In diese Konkurrenz zwischen Hamburg und Stettin sollte nun das Gesetz von 1818 sehr külm eingreifen. Eswar nichts mehr und nichts weniger zunächst als ein liestder alten Territorialpolitik: die Elbe den Elbebewohnernund die Oder den Oderbewohnern. 125 )
Durch das Gesetz vom 26. Mai 1818 sollten die Bres-lauer Kaufleute von Stettin aus — die Oderzölle waren auf-gehoben — sowohl billiger als bisher auf der Oder als auchbilliger als von Hamburg aus versorgt werden. Durch dieDresdener Verhandlungen sollte nun aber auch der Elbekursdie Waren billiger als bisher transportieren können, sodassder Hamburger Kaufmann vielleicht ebenso billig die Warennach Breslau liefern konnte wie der Stettiner. Wie wiraber oben gesehen haben, musste der überseeische Trans-port nach Hamburg jedenfalls billiger sein als nach Stettin .Dazu kam noch, dass der Hamburger Kaufmann ein sein-grosses Absatzgebiet, in vielen überseeischen Ländern seineVerbindungen hatte, und daher stets die einzelnen Warhnin grösserer Auswahl beschaffen konnte, wenn er sie nichtvorrätig hatte. Er hatte daher eine grössere Geschäfts-kenntnis als der Stettiner und konnte dadurch in seinemeigenen Interesse die Interessen seiner Kunden im Binnen-land besser wahrnehmen. So hatte also die Kaufmannschaftin Breslau ebenfalls ein grosses Interesse an den Dresdener Verhandlungen. Nur nicht das Interesse, welches die preussischeRegierung annahm, sodass der Oberpräsident in Pommernin Berlin beantragte, dass nicht nur die Kaufmannschaft inStettin, sondern auch die in Breslau , bei den Elbschiffahrts-verhandlungen vertreten sein möchten! Nicht an einer Be-drückung der Elbschiffahrt durch hohe Abgaben im Ver-gleich zur Oder musste, wie der Oberpräsident annahm,den Breslauern gelegen sein, auch nicht im Hinblick aufden böhmischen Elbehandel, sondern sie mussten vielmehr,gerade weil die scharfe Konkurrenz bestand, darnach trachten,möglichst billig von Hamburg aus, dessen Handel doch etwas