PREUSSEN U. r>. ERESD. ELBSCHlFPAItRTS-COMMISSION 81
und zwar in kraftvollen Worten. Der Artikel lautet nämlichso: „Es ist ausdrücklich verabredet, dass dem bisherigenUmladungsrecht, welches in der Stadt Magdeburg besteht,kein Abbruch geschehen soll, sondern es soll unter derSouverainetät des Königs von Westphalen fortgesetzt underhalten werden“. Vielleicht hatte die scharf betonte Fest-setzung nur den Zweck, dass dem fremden Machthaber jedeMöglichkeit abgeschnitten würde, die alten preussischen Einrichtungen einfach über den Haufen zu werfen, wobeiman wohl im Stillen hoffte, dass der Bestand des neuenKönigreichs Westphalen kein dauerhafter sein würde. DieFestlialtung des magdeburgischen Umladerechtes basierteauf allgemeinen politischen Ideen damals, welche daraufhinausgingen, an dem Alten möglichst wenig ändern zulassen; handelspolitische waren dabei wohl kaum in Frage.
Nun berichtete aber in der 27. Konferenz (1. Juli 1820)der sächsische Kommissar, Herr von Bünau, dass man „beiGelegenheit der Commercial-Unterhandlung mit Westphalenüber die Aufhebung des magdeburger Stapels bereits ein-verstanden war.“ Dabei war der leipziger Handelsstand,wie aus dem Zusammenhang hervorgeht, natürlich lebhaftinteressiert. Jedenfalls ist diese Unterhandlung zu keinemResultat gekommen, da die Herrschaft Jeröme-Napoleons unterdessen klanglos ihr Ende erreichte.
Das preussische Ministerium wusste die magdeburgi-schen Interessen wohl zu würdigen. In dem Handelsministerhatte die Stadt einen eifrigen Befürworter der Aufrechter-haltung des letzten Restes eines alten Rechtes. Preussenmüsse das Ausserste versuchen, das magdeburgische Umlade-recht zu erhalten „weil es mit diesem ganz augenscheinlichnicht nur den grössten Teil des bisher besessenen Elbhandelsan fremde Staaten übergiebt und die grosse magdeburgischeSpedition vernichtet, sondern auch den ganzen bisherigenGang des preussischen Handels im westlichen Teile deröstlichen Provinzen aus seinen Fugen und Angeln reisstzum ganz unübersehbaren Nachteile der Stadt Magdeburg nicht allein, sondern auch vieler Tausende seiner anderngewerbfleissigstcn dabei beschäftigten Unterthanen“ und was
Kriele, Die Regulierung: der Elbschiffahrt. 6