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Die ländliche Verfassung der Grafschaft Erbach und der Herrschaft Breuberg im 18. Jahrhundert : ein Beitrag zur deutschen Rechts- und Wirtschaftsgeschichte / von German Killinger
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EINLEITUNG.

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Kurpfalz zu Lehen rührende Amt Wildenstein im Spessart , u. a.die Zenten Eschau und Kleinheubach umfassend, 1560 aus be-sonderer Yergünstigung als Allod zuteil. Von größerer Bedeutungwar endlich der Erwerb der Mitberechtigung zum halben Teilean der Herrschaft Breuberg 1556.

Die nach Heffter, die Sonderrechte der souveränen undmediatisierten Häuser (1871) S. 19 f. für den Beweis altherge-brachter Reichsstandschaft maßgebenden Momente treffen hin-sichtlich des gräfl. Hauses Erbach sämtlich zu: die Schenken,seit 1532 Grafen zu Erbach, erscheinen seit 1422 in der Reichs-matrikel und werden auch in den Matrikeln von 1522, 1577und 1593 ausdrücklich genannt; kaiserliche Einladungen zumBesuche von Reichstagen finden sich mehrfach 1 ); seit 1530erschienen die Grafen auf den Reichstagen und Unterzeichnetendie Reichsabschiede entweder in Person oder sie ließen sichvertreten.

Die Eximierung von allen auswärtigen Gerichten, auchvon dem Reichshofgericht zu Rottweil, durch Karl V. , d. d.Aachen 12. Jan. 1531, die Erhebung der Herrschaft Erbach zurGrafschaft durch denselben Kaiser, d. d. Regensburg 15. Aug.1532, die Erteilung des Münzprivilegs, d. d. Regensburg 14. Mai1541, ebenfalls durch Karl V. , traten zur Reichsstandschaft hinzu.

Bei Errichtung der 10 Landfriedenskreise zu Beginn des16. Jahrhunderts wurden die Schenken und späteren Grafenvon Erbach , obwohl ihre Besitzungen mit alleiniger Ausnahmeeines einzigen Vogteiortes in der würzburgischen Zent Retz-bach 2 ) nirgends ins Fränkische 3 ) hineinreichten, zum fränkischenKreise gerechnet, hauptsächlich wohl infolge ihrer verwandt-schaftlichen Beziehungen zu den Grafen von Wertheim , vielleichtauch infolge ihrer isolierten Lage inmitten von kurfürstlichemGebiete, die jede Zuteilung zu einem Kreise als Verlegenheits-ausweg erscheinen ließ 4 ). Doch stimmten die Grafen auf den

*) Simon 374.

s ) H. Knapp, Zenten des Hochstiftes Würzburg I 1012 (Erlabrunn ).

3 ) Über den BegriffFranken vgl. unten S. 25 n. 1.

4 ) F. Hartung, Gesch. d. fränk. Kreises I (1910) 123; 100.

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