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EINLEITUNG.
Eigenschaft hatte der Amtmann die Zent- und Untergerichteneben dem Zentgraten, Schultheißen und den Schöffen abzu-halten, die Gerichtsschöffen, Untertanen und Beisassen, dieWaldförster, Flurschützen usw. zu verpflichten, die Schultheißen vorzustellen und zu instruieren, die Gemeinden, Zenten, Zünftezu beaufsichtigen, insbesondere die Bürgermeister-, Zent-, Zunft-und Kirchenrechnungen abzuhören, die Proklamationsscheine,Attestate und Paßbriefe auszustellen, hinsichtlich der Rezeptionneuer Untertanen an die Regierung zu berichten, an die ersich überhaupt in allen wichtigen Dingen wenden sollte.
Umfangreich sind die finanziellen Befugnisse des Amt-mannes, und gerade auf diesem Gebiete tritt jene Yerquickungvon öffentlichrechtlichen und privatrechtlichen Institutionen deut-lich zutage. Führt er einerseits das Schatzungsbuch, in welchemdas Schatzungskapital eines jeden Amtsuntertanen verzeichnetwar, so hat er andrerseits das Besthaupt zu thaidigen, das Manu-missionsgeld und die Nachsteuer, welche auf Grund seines Be-richtes von der Regierung angesetzt wurde, zu erheben, denherrschaftlichen Anteil an den Zent- und Untergerichtsbußen zuberechnen u. drgl. m.
Häufig war der Amtmann auch mit der Erhebung der son-stigen herrschaftlichen Gefälle und Renten, lind der Nutzungenvon den herrschaftlichen Hofgütern und Schäfereien sowie derRechnungsführung hierüber betraut. Oft aber waren diese Funk-tionen abgesondert und einem besonderen Bedienten zur Ver-waltung übertragen, dem Rentmeister, Renteibeamten, Amtskelleru. dgl. Er hatte die erfolgte Leistung der Abgaben und Gefälleordentlich in den von den Untertanen zu haltenden Lieferungs-büchlein zu quittieren, für ordentlichen Eingang besonders derNaturaleinkünfte und ordentliche Rechnungsführung zu sorgen,seine Rechnungen vierteljährlich einzusenden und sich monatlichbei Amte einen Auszug aus dem Amtsprotokoll geben zu lassen, umdie angesetzten Strafgelder usw. erheben zu können. Vor allem warihm das Ökonomiewesen unterstellt, die Aufsicht über die Instand-erhaltung der herrschaftlichen Gebäude, der Höfe, Schäfereien,Weinberge, Weiher, Speicher, über die Hofbauern und deren