ZENT UND VOGTEI.
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eine Summe von Einzelbeziehungen verbundene politische Sub-jekte, ohne daß jedoch eine grundsätzliche Auflösung des or-ganischen Verbandes in reine Individualrechtsverhältnisse zwischenverschiedenen physischen oder juristischen Personen stattge-funden hätte 1 ).
Nicht als unverbundene Einzelne waren die Zentverwandtender Herrschaft unterworfen.
Vielmehr standen die Zenten unserer beiden Territorienim Mittelalter als genossenschaftliche Gesamtgemeinden mitpolitischen Gesamtrechten und Gesamtpflichten dem Zentherrngegenüber. Sowohl die Zent als solche wie jeder einzelne Zent-mann besaß gegenüber der Herrschaft Anspruch auf Rechts-und sonstigen Schutz, sowohl die Zent wie jeder Zentmanngalt der Herrschaft zur Erfüllung bestimmter Verbindlichkeitenals verpflichtet, sowohl die Herrschaft als die Zent als solchegalt dem einzelnen gegenüber als berechtigt 2 ).
Diese Auffassung lag in gewissem Umfange und nichtnur dem Sprachgebrauche nach auch der Zentverfassung des18. Jahrhunderts zugrunde. Schon auf Grund der Tatsache, daßdie Erfüllung der den Zenten und Zentverwandten obliegendenVerbindlichkeiten nicht sowohl im Interesse der Herrschaft alsin dem der Zenten selbst begründet lag, indem sie überwiegenddie Aufrechterhaltung von Ordnung, Sicherheit und 'Wohlfahrtim Zentbezirke bezweckten, kam sie insbesondere darin zumAusdrucke, daß die Zenten als weitere Gemeinden, als überden Stadt- und Landgemeinden stehende Kommunalverbändegalten 3 ).
‘) Vgl. Gierke, Das deulsche Genossenschaftsrecht II (1873) 433.z ) Vgl. Gierke, Genossensch. II bes. 434 f.
a ) Abgesehen davon, daß bisweilen schlechthin der „Centgemeine“gedacht wird — regelmäßig wurde zur Bezeichnung der Gesamtheit derZentmänner lediglich „die Cent“ gebraucht —, heißt es z. B. in einemAmtsbericht d. d. Reichelsheim 4. Jan. 1773 (Fasz. Erbach Amt, Polizeis. II):„Zu den Gemeinen Lasten werden aber nicht nur diejenigen Unkosten,die zur Erhaltung gemeiner Gebäude, als Hirten- und Schulhäuser undüberhaupt zum Besten der Gemeinen Güter und der Gemeinde selbstverwendet werden müssen, gerechnet, sondern es gehören auch hierzu