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Betätigung der Zent in dem Maße, d. h. nahezu völlig zurück,in welchem die Natur des Zentgrafen als eines herrschaftlichenBeamten überwog.
Gleichwohl hatten die Zentgemeinden einige Ansätze zueiner kommunalen Verfassung bewahrt: ein Präsentationsrechtzwar nicht mehr hinsichtlich des Zentgrafen und des Zent-büttels 1 ), wohl aber noch der Zentschöffen, vor allem aber dasbereits erwähnte Prüfungs- und Genehmigungsrecht der Zent-schöffen als „der Repräsentanten der Zent “ 2 ), vereinzelt derganzen Zentgemeinde 3 ), gegenüber dem Zentgrafen in bezug
') vgl. Weist, d. Zent Beerfelden v. 1457 bei Grimm Weist. I 448:der Herr soll den Zentgrafen, Büttel und Glöckner aus 3 durch WahlPräsentierten wählen; gefällt ihm keiner, so werden die Vorschlägewiederholt; doch nie soll er sie anders setzen als mit der zentschöffenu. landvolcks wissen und willen; . . . dan es hab etwan ein herre z.Erb. mit gewalt one willen der zent u. landvolkes einen zenlgravengeben, davon der zent u. dem lanlvolck grosser schaden entstanden sie.Vgl. dazu Gierke, Genossensch. II 428 n. 79. Thudichum, Gau- u. Mark-verfass. (1860) 51. Ebenso bestimmt Graf Joh. v. Wertheim für dieHerrschaft Breuberg 1413: Das Kiesen des Centgrafen und der Schöffenim Landgericht Höchst soll geschehen mit unserem Willen und Rat oderunsrer Amtleute zu Breuberg von unsretwegen. Aschbach, Gesch. d.Grafen Wertheim II (Urk. 1843) S. 190.
2 ) So in Bericht von 1811 an die großh. hess. Reg. in Darmst.in F. Reichenb. Amt Cent.
3 ) In der Zent Lützelbach wurde die Zentrechnung jederzeit vomZentschultheißen dem ganzen Gericht und etlichen vom Umstand ausjeder Gemeinde vorgelegt und namens der Zent abgehört (Bericht v.J. 1752). — In der Zent Kirchbrombach wurden jährlich um Petri „mitBeisein des Gerichts und Bürgermeister die Waldförster mit ihren Holz-büchern, Zetteln und dem Holzgeld zu liefern bestellt, und was im ab--gelaufenen Jahr nicht einkommen ist, alsdann zur Einnahm und Ausgabeeingetragen und geschlossen, welche alsdann gerichtlich unterschriebener-massen liegen bleiben, bis 2 Jahrgäng zusammen kommen, da ordinairdas Gericht gehalten wird, so examiniert et confirmirt solche das ge-meinschaftl. Amt Breuberg , welche Rechnung zwar nur wenige Bau undBrennholz betreffen, so etliche 100 11. jährlich auswerfen“; Bericht v.1752, während nach Bericht v. 1763 (F. Kirchbr. I) die Zentrechnungensowohl vom gemeinschaftl. Amt bei jeder Zentgerichtshegung als auchvom ganzen Gericht und Umstand revidiert und justifiziert wurden.
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