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I. DIE GERICHTSHERRSCHAFT.
Gebiete der Milizverfassung und der Landespolizei wie alsweiterer Kommunalverband, sind die Insassen dieser Vogteienmehr oder weniger auch zur Leistung der Zeutabgaben, derZentfronen, der Zentkosten verbunden, ist den Zentorganeneine direkte oder nur indirekte Einwirkung auf das fremd-vogteiliche Zentgebiet gestattet. Während hier der Vogteiherrseine jeweilige Kompetenz durch seine eigenen Organe (Amt-mann, Schaffner, Schultheiß , Vogteigericht) ausüben läßt, sindin dem nicht fremdvogteilichen Teile des Zentbezirkes dieFunktionen der Zent, die hier als landesherrliche Organisationerscheint, meist einheitlich und im Verhältnisse zu den fremdenVogteien viel weitergehend erhalten geblieben, — soweit sienicht durch die landesherrliche Behördenorganisation absorbiertwurden.
II. DIE ORGANISATION DER ZENT.
Organe der Zent waren der Zentgraf oder Zentschultheiß,die Zentschöffen, der Zentbüttel und das Zentgericht. IhreFunktionen sollen hier im einzelnen dargestellt werden.
1. Der Zentgraf oder Zentschultheiß. Wurde die Naturdes Zentgrafenamtes im allgemeinen bereits im vorigen Abschnittegeschildert, so sind hier seine Funktionen im einzelnen zubetrachten.
Besaß regelmäßig jede Zent ihren besonderen Zentgrafen 1 ),so bekleidete dieser häufig noch ein anderes Amt 2 ), und wurde
‘) Dagegen gab es 1657 für die vier breuberg. Zenten zusammennur einen Zentgrafen, der sich manchen Übergriff hinsichtlich der Zent-marken zuschulden kommen ließ. — Andrerseits war in der Z.Kirchbromb.,seitdem sie im 15. Jahrh. zu dreiviertel wertheimisch, später löwensteinischzu einviertel erbachisch geworden war, von seiten jedes der beiden Mit-herren ein besonderer Zentschultheiß bestellt; beide besorgten im 18. Jahrh.die Geschäfte gemeinschaftlich und teilten sich in die dem Zentschultheißenausgeworfene Besoldung; erst seit 1807 gab es auf Grund Vereinbarungnur noch einen gemeinschaftlichen Zentschultheißen in dieser Zent. (Be-richt vom 10. Aug. 1810.)
*) z. B. das Amt eines Kammerassessors, Rentmeisters, Stadt-schultheißen.