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auch die Stelle meist einem Kanzlisten übertragen, so findensich andrerseits nicht selten Gemeindsleute als Zentschultheißen,welche ihr bürgerliches Gewerbe als Wirt, Handwerker, Bauerdaneben weiter betrieben und bisweilen schreibensunkundigwaren.
Im allgemeinen war der Zentgraf dem Amte unterstellt,zu welchem die Zent gehörte, in einzelnen Zenten in gewissemUmfange unmittelbar der Regierung in ihrer Eigenschaft alsoberster Polizeibehörde. War der Zentgraf auch hinsichtlich seiner„polizeilichen“ Funktionen nicht viel mehr als ein Exekutiv-organ des Amtes, so besaß er doch im übrigen immerhin nochin gewissem Umfange einen selbständigen Wirkungskreis, indessen Grenzen das Amt nur Aufsichtsbehörde war. Doch drohteder Zentgraf besonders in der zweiten Hälfte des 18. Jahr-hunderts immer mehr ein bloßer Polizeikommissarius oder bessererAmtsbüttel zu werden. Dem Sinken seiner sozialen Stellungentsprach der Verlust des privilegierten Gerichtsstandes und seineUnterstellung unter das Amt als das Gericht erster Instanz 1 ).
Der Zentgraf hatte zunächst die Rechte des Zentherrn zuwahren, innerhalb seiner Kompetenz zu handhaben und sich inallen vorfallenden Nöten der Zentuntertanen anzunehmen. Ein-griffe in die zentherrlichen Gerechtsame hatte er ev. mit Hilfeder aufgebotenen Zentmannschaft abzuwehren. Deshalb war erChef der Zentmannschaft, hatte dafür zu sorgen, daß jeder Zent-mann mit tüchtigem Ober- und Untergewehr versehen war, erhatte sie wie zur Abwehr von Angriffen, so auch zur Festnahmevon Verbrechern aufzubieten, an den Zentgerichtstageu zumustern und in den Waffen zu üben.
Als Vorsitzender des Zentgerichtes. allerdings „neben“ demAmtmann, übte er ein gewisses Aufsichtsrecht über die Schöffenund den Umstand, über dessen Vollzähligkeit er sich durch Ab-lesen zu vergewissern hatte; neue Schöffen und Untertanenhatte er zu beeiden; letztere gelobten sowohl ihm durch Be-rührung seines Stabes wie dem Amtmanne oder Regierungs-
l ) vgl. hierzu Acta betr. die Unterstellung des Centgrafen H. unterdas Jurisdiktionalamt d. a. 1782 in F. Erb. Amt. Cent.