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Die ländliche Verfassung der Grafschaft Erbach und der Herrschaft Breuberg im 18. Jahrhundert : ein Beitrag zur deutschen Rechts- und Wirtschaftsgeschichte / von German Killinger
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I. Dili GERICHTSHERRSCHAFT.

der Fall, wenn sich eine genügende Zahl von Strafsachen an-gesammelt hatte, wenn die Besetzung vakant gewordener Schöffen-stellen, die Verpflichtung neuer Zentuntertanen und Beisassennotwendig schien; außerdem waren Waffenübungen der Zent-mannschaft, die bei Gericht den Umstand zu bilden und dieRügen vorzubringen hatte, sowie die Verlesung und Einschärfungvon Verordnungen der hauptsächlichste Zweck der Abhaltungdes Gerichts. Zur Vorbereitung des Gerichtes gehörte insbe-sondere die Vornahme einer allgemeinen Eichung und Visita-tion von Maß und Gewicht durch den Zentgrafen und dieSchöffen.

Bei Aburteilung 1 ) der vorgebrachten Rügen entschiedStimmenmehrheit. Gegen das Urteil fand kein Rechtsmittel statt,doch konnte die Zentherrsclmft eine Geldstrafe für den Fallder Unbeibringlichkeit in Gefängnis verwandeln; ein Nachlaßder von den Schöffen gewiesenen Buße war nicht zulässig 2 ).

Von den durch das Zent- und Landgericht verhängtenStrafgeldern bezog die Zentherrschaft bald 3 /4 3 ), bald 2 /s i ), baldG 2 "). Den Rest erhielten entweder die Zentschöffen 3 ), oder dieZentkasse c ). Außerdem mußten vom Verurteilten in der ZentEschau noch von jedem lb Heller, zu dem er verurteilt war,10 Kr. Theidigungsgebülir, halb dem Regieruugsdeputatus, halbdem Amtmanne gezahlt werden 7 ).

Weil bei der immer selteneren Abhaltung der Zentgerichte

') Sie nahm bisweilen mehrere Tage in Anspruch, z. B. Centger.Reichelsh. 1784.

s ) vgl. außer den Zentgerichtsprotokollen bes. Acta betr. die Auf-hebung der Zentgerichle v. J. 1811 in F. Reichenb. Amt. Cent (Berichtv. J. 1811 an die großh. hess. Regierung in Darmst.) und Zentgerichts-ordn. in Erb. Ldr. 84f.

3 ) z. B. Zent Höchst. Im J. 1413 : */*.

4 ) z. B. Z. Reichelsheim.

6 ) z. B. Z. Eschau, Erbach; die Zent Michelst, hatte sich in den1670er Jahren in den Bezug von 1 js statt/a der Strafgelder gesetzt u.bezog sie trotz Widerspruches noch in der 1. Hälfte des 18. Jahrh. LTAI d. a. 1718.

°) z. B. Z. Erbach, Eschau, Reichelsh. 2. Hälfte 18. Jahrh.

7 ) F. Wildenst. Amt. Cent (Bericht d. a. 1811).