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Die ländliche Verfassung der Grafschaft Erbach und der Herrschaft Breuberg im 18. Jahrhundert : ein Beitrag zur deutschen Rechts- und Wirtschaftsgeschichte / von German Killinger
Entstehung
Seite
83
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Gehegt wurde es vom (Gerichts-)Schultheißen; den Vorsitz führteregelmäßig der Amtmann selbst. Hegung, Besetzung, durch meist12 Land- oder Gerichtsschöffen, deren Wahl und Verpflichtung,das Rügeverfahren durch den ganzen Umstand, der von jedenOrtes Schultheißen , bisweilen dem Bürgermeister zur Fest-stellung der Vollzähligkeit abzulesen war, entsprachen dengleichen Vorgängen im Zentgericht. Rügen, welche die Zu-ständigkeit des Untergerichtes überschritten, wurden auf dieZent verwiesen, wie auch gegen ein Untergerichtsurteil an dieZent appelliert werden konnte.

Als weitere Funktionen der Gerichte werden erwähnt 1 ):Die Aufsicht über Ackerbau und Viehzucht, Feld- und Flurwege,Wehre und Wässerung, worin die Untergerichte mit den Vier-gerichten konkurrierten, weshalb die Mitglieder der letzterendurchgängig auch Gerichtsschöffen waren; bei Güterstreitigkeitenwurden sie mit Augenscheinseinnahmen und Erteilung von Gut-achten beauftragt, sie hatten die häufig erforderlichen Taxationenzu verrichten, weshalb auch Handwerksleute zu Mitgliedern desGerichtes genommen wurden. Einzelne Untergerichte (Kirch-beerfurth, Niederkeinsbach) stellen auch Hypotheken aus, fürwelche sie dem Gläubiger haften mußten, doch war die Be-stätigung durch das Amt erforderlich.

In gemeinschaftlichen Untergerichten wurde in der Hegungund im Vorsitz von den beiderseitigen Schultheißen und Amt-leuten entweder alterniert 2 ), oder es war die eine von beidenHerrschaften nur durch einen schweigenden Schultheißen ver-treten 3 ). Die gerichtsherrlichen Rechte und Einkünfte wurdengeteilt, doch kamen Schatzung und Fronen jeder Herrschaftüberihre Untertanen, d. h. Grundholden, allein zu. Grundherr-liche Beziehungen waren fernerhin maßgebend bei Besetzungdes Schöffenstuhles 4 ) und bei Bestimmung des allgemeinen Ge-

') vgl. Amtsbericht v. 10. 8. 1810 in F.: Reichenb. (Amt) Cent.

2 ) z. B. Brensbach, Kirchbeerfurth, Laudenau.

s ) z. B. Wersau (v. Fechenbacli).

4 ) So setzte sich in Brensbach der Schöffensluhl aus 6 hess.-darm-städtischen und 6 erbachischenUntertanen zusammen.

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