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mehrere Gemeinden umfaßten, waren nur noch selten. Häufigwaren die Ortsschultheißen gleichzeitig Landschöffen ihres Unter-gerichtes und Kirchen älteste. Stand ein Vogteigericht mehrerenUntergerichtsherren zu, so bestellte jede Herrschaft einen be-sonderen Schultheißen. Er wurde aus den Gemeiudsleuten aufVorschlag des Amtes von der Herrschaft angenommen, von derRegierung eidlicli verpflichtet und vom Amtmann der Gemeindevorgestellt, wobei ihm durch Handschlag Gehorsam angelobtwurde * 1 ).
Her Schultheiß erscheint vor allem als Hilfsorgan derlandesherrlichen Regierung, insbesondere des Amtes, und alsherrschaftliches Aufsichtsorgan über die Gemeinde, welcher ervorgesetzt war.
Dies tritt zunächst, abgesehen davon, daß der Schultheißdes Ortes, in welchem das Land-, Unter-, Vogtei- oder Herren-gericht zusammentrat, dieses zu hegen hatte als Gerichtsschultheiß,darin zutage, daß dieser wie alle andern Ortsschultheißen dieSchatzungen und Monatsgelder wie die Kriegsbeiträge 2 ), aberauch die Herrengelder 3 4 ) einzutreiben und zu liefern, über dieFronen ein Register zu führen, sie auf Verlangen der Kellereizu gebieten und nichterschienene Pflichtige zur Bestrafung an-zuzeigen hatte 1 ). Auch mit der Erhebung und Einlieferungdes Blut- und Nußzehnten und der Aufsicht über den herr-schaftlichen großen Zehnten, falls er in natura eingezogen wurde,finden wir sie betraut 5 ). Die Schultheißen , und v r o es keinegab, die Land- oder Zentschüffen, hatten die Todesfälle auzu-zeigen bei Amte, damit das Besthaupt geteidigt werden konnte c ),
meinde der deutsch -fränk. Gebiete im 15. u. 16. Jahrh., vgl. E. Mayer,Deutsche und französ. Verfassungsgesch. I (1899) 487 n. 6, 515.
1 ) Vgl. Heyl, SLB. 1750 f.
2 ) LTA XI p. 143. (A. Erbach d. a. 1732).
:! ) F. A. Wildenst. Cent, Bericht d. a. 1649. Ebenso in A. Reichenb.seit 1747, als das Amt des Rentmeisters vakant war, aber beibehaltenauch nach dessen Wiederbesetzung. F. A. Reich. Polizeis.
4 ) Instruktion des Stadtschulth. v. Beerf. 1699. F. Freienst. A. Cent I.
5 ) F. Amt Reich. Polizeis. (d. a. 1820).
«) F. Erb. A. Cent d. a, 1784.