ZENT UND VOGTEI.
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gierungs- und Amtsverordnungen, die Geschäfte der freiwilligenGerichtsbarkeit waren in solchen Orten mit vielen Kosten undVerzögerungen verbunden. Die Gemeinden entbehrten einesständigen und brauchbaren Vertreters in gerichtlichen und außer-gerichtlichen Geschäften, bedienten sich vielmein - in den gering-fügigsten Angelegenheiten nicht selten zahlreicher sich auf-drängender Deputierten, welche mit Diäten und Zechereienunverhältnismäßig viel kosteten und dazu beständig wechselten.Endlich war es den Behörden angenehmer, mit besonders ver-pflichteten Vorstehern zu tun zu haben als mit den „zu Sprechernmeistenteils sich aufwerfenden rohen, frechen, unbiegsanien undunerfahrenen Gemeindsmitgliederu“. Aus diesen Gründen wurdebereits seit Mitte des 18. Jahrhunderts vorgeschlagen, für jedengrößeren und mehrere kleinere Orte einen besonderen Orts-schultheißen zu bestellen, doch gelangte der Plan nicht zurAusführung 1 ).
3. Als Beisitzer bei Gericht, im übrigen als Hilfsorganedes Amtes besonders in polizeilicher Hinsicht erscheinen diebei größeren Untergerichtsbezirken ebenfalls auf die einzelnenOrtschaften verteilten Land- oder Gerichtsschöffen.
III. DIE UNTERTANEN 2 ).
1. Ihre wirtschaftlich-soziale Gliederung.
In den odenwäldischen Ämtern der Grafschaft bewirktedie Aufrechterhaltung der rechtlichen Geschlossenheit und derbeschränkten Teilbarkeit der Hubgüter die Scheidung der länd-lichen Bevölkerung in zwei wirtschaftlich-sozial scharf geschiedeneKlassen: in Personen, welche ein Hubgut oder einen Teil einessolchen besaßen (Hübner) und in sonstige Personen.
’) Vgl. F. Breub. Cent. u. Meliorat. Berichte v. 1782, 1790 usw.
a ) F. Erb. Amt. Receptionen, Beisaß- u. Erbschutzgeld. Heyl, SLB.— LTA. XI. — F. Breuberg, Meliorationen Spec. u. a. — H. Rehm , derErwerb von Staats- und Gemeindeangehörigkeit in geschichtlicher Ent-wicklung, Annalen des Deutschen Reiches 1892 S. 137 IT., bes. 193 ff.,231 f. Bazille u. Köstlin, Das Recht der Staatsangehörigkeit mit beson-derer Berücksichtigung Würtembergs (1902) 127 f. Th. Knapp, Beiträge38 f., 158 f.